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Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis  muss, im FG Pass- und Meldewesen, Unterer Graben 1, , bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.  Der Antrag kann auch per Post gesendet werden. (Die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten sind zu beachten!)