Informationen für Wahlhelfer
Häufige Fragen zur Tätigkeit als Wahlhelfer/-in
Wann finden die Schulungen statt?
In der Woche vor dem 1. Wahltag wurden drei Schulungstermine angeboten, in denen vorrangig den Wahlvorständen die Möglichkeit geboten wurde, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und Wahlrechtsgrundsätze anzueignen. Zudem wurde umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann.
Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen?
Wahlhelfer/-innen sind Mitglieder eines Wahlvorstandes. Wahlvorstände bestehen für jeden Allgemeinen Wahlbezirk beziehungsweise Briefwahlbezirk. Jeder Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteher/-in,
- stellvertretende/-r Wahlvorsteher/-in,
- Schriftführer
- weiteren drei bis sechs Beisitzer/-innen.
Zusätzlich werden ggf. Hilfskräfte zur Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen in den jeweiligen Wahllokalen benötigt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Plauen haben
- Sie müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- Sie dürfen nicht selbst zur Wahl stehen
- Sie sind nicht als Vertrauensperson in einem Wahlvorschlag benannt
So werden die Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Tätigkeit vorbereitet
Die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie deren Stellvertreter werd en durch Mitarbeiter der Wahlbe hörde auf ihre Tätigkeit , durch Schulungen und Informationsmaterial, vorbereitet. Die Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn ihres Einsatzes vom Vorsitzenden bzw. Stellvertreter eine Einweisung in ihre Aufgaben.
Einsatzzeit
Ein Allgemeiner Wahlvorstand arbeitet in der Regel in zwei Schichten, wobei im Vorfeld mit dem Wahlvorsteher abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Anschluss findet die Auszählung statt, zu der der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.