Mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können Vorhaben der Gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe gefördert werden, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Investieren in Plauen heißt, die nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" festgelegten Förderhöchstsätze in Anspruch nehmen zu können.
Der maximale Subventionswert für Investitionszuschüsse und sonstige Fördermittel kann für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen bis zu 30 % betragen (bezogen auf die förderfähigen Kosten).
Die Zuwendungsvoraussetzung ist in erster Linie erfüllt, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden (zu mehr als 50 % des Umsatzes), die ihrer Art nach regelmäßig überregional (Radius von 50 km von der Gemeinde in der die Betriebsstätte liegt) abgesetzt werden.
Die GRW-Mittel werden als Zuschüsse auf Antrag gewährt. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens vom Antragsteller auf amtlichem Formular direkt bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
Förderhöchstsätze
| bis 31. Dezember 2021 | |
| Kleine Unternehmen | 30 Prozent |
| (weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR) |
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| Mittlere Unternehmen | 20 Prozent |
| (weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR) |
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| sonstige Betriebsstätten | 10 Prozent |
| (mehr als 250 Beschäftigte) |
"Die Agentur für Arbeit Plauen garantiert bei Bedarf Service, Qualifikation und Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten".
Informationen dazu erhalten Sie hier im Internet