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Wann erhalte ich meinen Grundbesitzabgabenbescheid für 2025?

Die Stadt Plauen erhebt die Grundsteuer mittels eines Grundbesitzabgabenbescheides, welcher bei bestehender Gebührenpflicht zur Straßenreinigung auch diese Gebührenfestsetzung beinhaltet. Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 werden nach Verarbeitung der vom Finanzamt übermittelten Daten für die Grundsteuer ab Januar 2025 versandt. Bis Anfang April 2026 haben die Eigentümer für ca. 86 Prozent der Objekte Grundbesitzabgabenbescheide erhalten.

Bitte warten Sie diesen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Plauen für 2025 ab.

Die den Steuerpflichtigen zuletzt erteilten Grundbesitzabgabenbescheide waren möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre. Die Steuerpflichtigen wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundbesitzabgaben zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.

Sollten Steuerpflichtige dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundbesitzabgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, ist dieser bitte zu stornieren. Ein solcher Dauerauftrag liegt vor, wenn Sie Ihre Bank beauftragt haben, in regelmäßigen Abständen einen gleichbleibenden Betrag auf das Konto der Stadt Plauen zu überweisen. Sofern für den Grundbesitz eine Grundsteuer und gegebenenfalls eine Straßenreinigungsgebühr für 2025 festzusetzen sind, wird in jedem Fall nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundbesitzabgabenbescheid versandt.

Haben Steuerpflichtige der Stadt Plauen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird darum gebeten, den Grundbesitzabgabenbescheid für 2025 und die begleitenden Informationen hierzu abzuwarten. Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt dann vor, wenn Sie die Stadt Plauen vertraglich ermächtigt haben, den geforderten Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Die Stadt Plauen erhebt die Grundsteuer mittels eines Grundbesitzabgabenbescheides, welcher bei bestehender Gebührenpflicht zur Straßenreinigung auch diese Gebührenfestsetzung beinhaltet. Die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 werden nach Verarbeitung der vom Finanzamt übermittelten Daten für die Grundsteuer ab Januar 2025 versandt.