Was passiert zur "Grundsteuerreform 2025"?
In Umsetzung der Grundsteuerreform wurden zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke von der staatlichen Finanzverwaltung neu bewertet. Die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide haben Sie bereits vom zuständigen Finanzamt erhalten.
Konkrete Fragen zur Neubewertung Ihres Grundbesitzes in der Stadt Plauen richten Sie bitte zuständigkeitshalber an das Finanzamt Plauen. Ihren konkreten Ansprechpartner beim Finanzamt finden Sie auf den Bescheiden. Darüber hinaus besteht der Kontakt unter:
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt eingeführt, die ab dem Jahr 2022 gilt. Informationen, Erläuterungen und den Link zur Grundsteuer-Änderungsanzeige finden Sie unter Anzeigepflichten - Finanzämter - sachsen.de.