Wie geht es ab dem Jahr 2025 weiter?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer zum ersten Mal basierend auf den neuen Grundsteuerwerten erhoben. Der Stadt Plauen werden diese Daten vom Finanzamt Plauen als Datensatz übermittelt und bilden die Grundlage für die Erstellung der Grundsteuerbescheide.
Die jährliche Grundsteuer berechnet sich unter Berücksichtigung des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages und des Hebesatzes der Gemeinde wie folgt:
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Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag/Jahr |
Ab dem 1. Januar 2025 gelten angepasste Grundsteuerhebesätze. In seinen Sitzungen vom 22. Oktober 2024, 15. April 2025 und 18.11.2025 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Hebesätze wie folgt festgesetzt werden:
- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft): 260 Prozent
- Grundsteuer B (übriges Grundvermögen): 490 Prozent
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Berechnungsbeispiel:
Der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus (Grundsteuer B) wurde vom Finanzamt zum 01.01.2025 in Höhe von 57,17 Euro festgestellt. Der Grundsteuerbetrag für das Jahr 2025 berechnet sich wie folgt:
57,17 € x 490 % = 280,13 € (Grundsteuerjahresbetrag 2025)