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Datum: 19.02.2024

Anfrage von Stadtrat Maik Schwarz und dem sachkundigen Einwohner Herrn Wunderlich, DIE LINKE. im Stadtrat vom 18.01.2024, TOP 5. Anfragen, öffentlicher Teil

Herr Stadtrat Maik Schwarz, Fraktion DIE LINKE., fragt, ob es einen tieferen Sinn hat, den Mast der neuen Sirenenanlage in Alt-Chrieschwitz im Eigentum der Stadt zu behalten. Herr Wunderlich, sachkundiger Einwohner, fragt, ob dieser dann an den Landkreis vermietet werden müsste. Hier würde sich eine Pauschalmiete bzw. Nutzungsgestattung auf unbestimmte Zeit anbieten. Herr Nickel, FGL Gesamthaushalt, erklärt, dass der Landkreis hier den Kommunen einen Gefallen getan hat. Die einzelnen Kommunen hätten keine Förderung bekommen. Deshalb hat der Landkreis alle Sirenen zusammengefasst und erhält dafür Fördermittel. Dies war der Grund der entgeltfreien Übertragung. Herr Wunderlich, sachkundiger Einwohner, merkt an, dass der Mast eventuell im Förderumfang enthalten sein könnte.

Kerstin Wolf, Bürgermeisterin II, antwortet:

Die Sirenenanlage in Alt-Chrieschwitz existiert bereits seit dem Jahr 2005 am derzeitigen Standort (Friesenweg/Am Friesenbach). Diese wurde nun an den Vogtlandkreis übergeben, der sich im Gegenzug dazu verpflichtet, die Anlage technisch zu ertüchtigen und zu unterhalten. Die Kosten für die Erneuerung und Unterhaltung der Technik werden vertragsgemäß anteilig durch die Stadt Plauen übernommen. Dabei werden 50 Prozent der nicht durch Fördermittel gedeckten Modernisierungskosten und 50 Prozent der Kosten für den turnusmäßigen Tausch der Akkus sowie die anfallenden Energiekosten von der Stadt Plauen getragen. Die erforderlichen Mittel sind damit wesentlich geringer als bei einer vollständigen Eigenfinanzierung. Zudem übernimmt der Vogtlandkreis administrative Aufgaben in Zusammenhang mit dem Betrieb der Sirene. Beispielsweise werden verschiedene Ansagetexte hinterlegt und die automatische bzw. ereignisspezifische Auslösung der Sirene, inklusive der Bevölkerungswarnung, in Zusammenarbeit mit der Integrierten Regionalleit- stelle vorgenommen. Der Mast der Sirene verbleibt im Eigentum der Stadt Plauen, da gemäß Paragraph 94 BGB die mit dem Grund und Boden auf Dauer fest verbundenen Sachen zu den wesentlichen Bestandteilen werden und dem Grundstück zufallen. Dies gilt nicht nur für auf dem Grundstück befindliche Gebäude, sondern für alle Sachen, die nicht nur vorübergehend mit dem Grund und Boden oder wesentlichen Bestandteilen verbunden sind. Diese können damit in rechtlicher Hinsicht auch nicht vom Grundstück gesondert übereignet werden. Nur bei der Sirenenanlage selbst handelt es sich um einen Scheinbestandteil, der gemäß Paragraph 95 BGB als bewegliche Sache zu behandeln ist und damit separat übereignet werden kann.
Eine Vermietung des Mastes ist in der Vereinbarung zur Kooperation und Überlassung von Eigentum zwischen dem Vogtlandkreis und der Stadt Plauen nicht vorgesehen. Weiterhin sind Unterhalts- bzw. Wartungskosten für den Mast in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.