Naturschutz
Derzeit existieren im Stadtgebiet 13 flächige geschützte Landschaftsbestandteile (GLB). Dazu kommt noch die Baumschutzsatzung der Stadt, die 2005 geändert wurde und heute die Bäume ab einem Stammumfang von über 80 cm schützt. Insgesamt sind etwa 14 ha dieser Schutzgebietskategorie zugeordnet, das sind etwa 0,15 % des Stadtgebietes.
Geschützte Landschaftsbestandteile
Als geschützte Landschaftsbestandteile können gemäß § 22 Sächsisches Naturschutzgesetz durch die Kommunen Teile von Natur und Landschaft festgesetzt werden, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf die Naturgüter, wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und Tierarten oder zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen erforderlich ist.
Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteiles sowie alle Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind verboten.
- Antrag auf Baumfällung im Gebiet der Stadt Plauen
- Hinweisblatt zum Antrag auf Baumfällung im Gebiet der Stadt Plauen
- Baumschutzsatzung der Stadt Plauen
Schutzgebiete
Fels- und Gehölzstrukturen der Kuntzehöhe
Zu den Anlagen, die bereits um 1890 der Erholung dienten und damals außerhalb der bebauten Stadt lagen, gehörte der Neundorfer Berg (415 m hoch), eine Diabaskuppe im Winkel zwischen Zwoschwitzer Straße und stadtauswärts führender Neundorfer Straße. Anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums von Oskar Theodor Kuntze, der von 1865 - 1893 Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister von Plauen war, wurde der Berg 1890 in Kuntzehöhe umbenannt. Diesen Namen trägt sie noch heute. Seit 1970 steht hier eine Schule. Vom Gehölzbestand der einstigen Anlage, sie war 1,43 ha groß, ist kaum etwas erhalten geblieben. Die hier zutage tretenden offenen Felsbereiche sind für den Naturschutz von besonderem Interesse.
Unterschutzstellung |
24.10.1996 |
Lage |
an der Neundorfer Straße auf der Kuntzehöhe |
Größe |
0,34 ha |
Rittergutspark Reinsdorf
Der denkmalgeschützte Reinsdorfer Rittergutspark gehört zu einer Grünverbindung, die sich von der Stadtrandbebauung der Südvorstadt Plauens bis in die freie Landschaft hinausschiebt und einen wesentlichen Anteil an der Grünsubstanz der Stadt Plauen darstellt. Reinsdorf wird im Jahr 1203 erstmals urkundlich erwähnt und zählt damit zu den ältesten Rittergütern im Vogtland. Zum früheren Rittergut Reinsdorf gehörten 342 ha Ländereien, zu denen auch der Park mit seinen ansprechenden alten Gehölzen zählte.
Der Gutspark wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt und im Herbst 1945 in die Bodenreform einbezogen. Seit 1982 erfolgten eine gründliche Durchforstung und Rekonstruktion. Am 12.06.1986 wurde dieser Park in die Kreisdenkmalliste der DDR aufgenommen und unter Denkmalschutz gestellt. Unter den bemerkenswerten Bäumen dominiert die Stieleiche (Umfang bis zu 4 m), besonders die Eichen entlang des alten Reitweges. Auffällig treten stattliche Rotbuchen, einschließlich der Blutbuche, sowie Winter linden in Erscheinung. Hainbuche, Berg-, Spitz- und Silberahorn, Bergulme, Esche, Rosskastanie, Amerikanische Roteiche und den Bachlauf begleitende Schwarzerlen bieten ein abwechslungsreiches Bild. Leider sind einige der stärksten Bäume in den letzten Jahren verloren gegangen. Die stärkste Rotbuche musste wegen Befall mit Brandkrustenpilz gefällt werden, eine ebenso starke Esche nach einem Brand.
Die MuIde des Reinsdorfer Baches zwischen Kemmler und Sattlerberg wurde durch die Anlage zweier Teiche als gestaltendes Element einbezogen. Ein zusammenhängender Baumbestand grenzt das Parkgelände gegen die Oelsnitzer Landstraße ab, während jenseits des Bachlaufes offene Grünflächen einen vielfältigen Einblick in die Parklandschaft freigeben. Am Westrand zieht sich der ehemalige Reitweg entlang. Das Wegenetz gestattet Spaziergängern einen mühelosen Rundgang. Zahlreiche Bänke laden zum Verweilen ein, auch ein Kinderspielplatz wurde geschaffen. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die langfristige Sicherung der Parkanlage in ihrem jetzigen Erscheinungsbild.
Unterschutzstellung | 24.10.1996 |
Lage |
unmittelbar an der B 92 südlich der Findeisenstraße |
Größe |
4,63 ha |
Baumbestand Rittergutspark Reusa
Das Rittergut Reusa wurde 1368 erstmals urkundlich erwähnt und war bis 1796 in adeligem Besitz. Von 1803 - 1820 wurde im Schloss eine Spinnerei betrieben, danach wurde es wieder als Herrenhaus genutzt. Nach dieser wechselvollen Geschichte ging es 1901 in das Eigentum der Stadt Plauen über. Das architektonisch wertvolle Schloss wurde trotz Einspruch der Staatlichen Denkmalpflege 1918 abgebrochen und das Gelände landwirtschaftlich genutzt. Die letzten Wirtschaftsgebäude wurden beim Bau eines Autohauses abgerissen. Vom zugehörigen Park sind durch die Umgestaltung zum Gewerbegebiet nur noch Reste vorhanden, unter denen sich starke Stieleichen (bis 3,80 m Umfang), Winterlinden (bis 2,90 m) und Gemeine Rosskastanien (bis 2,47 m) befinden. Neben einigen anderen Gehölzen fallen auch drei Blutbuchen auf. Diese wertvollen Altbäume bereichern mit den sich entwickelnden jüngeren Baumgruppen aus stadtökologischer Sicht diesen Siedlungsraum. Außerdem befindet sich hier eine kleine Streuobstwiese, deren Baumbestand vor einigen Jahren ergänzt wurde.
Unterschutzstellung | 29.01.1998 |
Lage |
zwischen Pflaumenallee und Dialysezentrum |
Größe |
1,16 ha |
Baumbestand Rittergutspark Steinsdorf
Bei diesem Schutzgebiet handelt es sich um die Reste einer ehemals wohl ausgedehnteren Streuobstwiese. Die relativ alten Obstbäume stellen noch Reste der früheren Bauerngärten dar. Das Rittergut Steinsdorf wurde 1419 erstmals urkundlich erwähnt und bis 1952/53 vom den Altbesitzer bewirtschaftet.
Unterschutzstellung |
25.11.1997 |
Lage |
unmittelbar inmitten der Ortslage |
Größe |
0,24 ha |
Gehölz Robert-Blum-Straße
Dieses winzige innerstädtische Gehölz stellt ein besonders geschütztes Biotop dar, da es offene Felsbereiche aufweist. Darüber stockt ein Laubgehölzbestand aus Eiche, Robinie, Ahorn und einigen kleineren Ulmen. Auch Rosskastanien kommen im Randbereich vor. Neben seiner Bedeutung als innerstädtische Grünfläche stellte es auch einen bedeutsamen Lebensraum für urban siedelnde Tierarten dar.
Unterschutzstellung |
29.01.1998 |
Lage |
Einmündung Robert-Blum-Straße in Liebknechtstraße |
Größe |
0,15 ha |
Pyramideneichen Röntgenstraße
Auf der Röntgenstraße in Plauen stehen in stadtauswärtiger Richtung nur linksseitig Wohnhäuser. Diese haben alle einen kleinen Vorgarten. Vor den denkmalgeschützten Häusern 21 - 33 wurden 1927 die Pyramideneichen gepflanzt. Sie reduzieren die Belastung der Bewohner durch den Straßenverkehr und bilden ein harmonisches Bild mit der Häuserreihe.
Unterschutzstellung |
24.10.1996 |
Lage |
unmittelbar vor den Häusern der Röntgenstraße 21 - 33 |
Größe |
0,07 ha |
Allee alte Seumestraße
1936 erhielt Jößnitz parallel zur Eisenbahntrasse eine direkte Zufahrt vom Plauener Ortsteil Haselbrunn her. Als Folgemaßnahme wurde die äußere Seumestraße bei Althaselbrunn begradigt. Der frühere Straßenbogen ist erhalten geblieben und zeichnet sich durch alte Alleebäume aus, Gemeine Eschen und Bergahorne, die einen Umfang bis 2,40 m aufweisen. Geschützt sind auch vier Stieleichen und ein Bergahorn am unteren Ende der Straße Althaselbrunn. Die Allee setzt sich mit weiteren alten Bäumen bis zur Haselbrunner Straße fort.
Unterschutzstellung |
24.10.1996 |
Lage |
unmittelbar neben der Seumestraße im Bereich Althaselbrunn |
Größe |
0,57 ha |
Gehölz am Alaunbergwerk
Weil die kleine Fläche über dem Alaunstollen ein zwar kleines, aber dennoch relativ naturnahes, wegen seiner zentrumsnahen Lage deshalb für den Naturschutz bedeutendes Gehölz darstellt, wurde es unter Schutz gestellt. Hier kommen u. a. Bergulme, Spitzahorn und Stieleiche vor. Sie sind besonders als Lebensraum für Vögel und Insekten im Stadtkern bedeutsam.
Unterschutzstellung |
01.02.1998 |
Lage |
direkt hinter den Kolonnaden |
Größe |
0,14 ha |
ehem. Bahnlinie Großfriesen
Auf etwa 1,7 km Länge erstreckt sich das heutige Schutzgebiet auf der schmalen Fläche der ehemaligen Bahnlinie. Hier hat sich nach der Nutzungseinstellung im Jahr 1970 und der darauf folgenden Demontage der Bahnanlagen ein Gehölzbestand entwickelt, der als Lebensraum für verschiedene Tierarten den landwirtschaftlich genutzten Bereich nördlich des Ortes gliedert und dabei als Biotopverbund im besten Sinne des Wortes angesehen werden kann. Hier siedeln zumeist Arten der trockenen Standorte, an Gehölzen sind u. a. Birke, Eiche, Esche, Ahorn, Linde, Haselnuss, Holunder und Wildrose zu finden. Auch Neuntöter haben sich als Brutvögel eingestellt.
Unterschutzstellung |
19.11.1990 |
Lage |
auf ehemaliger Bahnlinie Plauen - Falkenstein |
Größe |
4,15 ha |
Baumreihe Dorfweg Steinsdorf
Dieses Schutzobjekt setzt sich aus einigen relativ mächtigen Laubbäumen zusammen. Es befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage unmittelbar neben der neu entstandenen Golfanlage. U. a. sind hier Eichen, Ahorn, Buche und Ulme zu finden. Zum Teil mussten hier schon Bäume entfernt bzw. ausgeschnitten werden.
Unterschutzstellung |
25.11.1997 |
Lage |
Ortsrand Richtung Cossengrün |
Größe |
0,14 ha |
Diabaskuppe am Eichhäuschen
Am Prallhang des in Oberneundorf entspringenden Seebaches zieht sich die Straße Am Eichhäuschen vom Rosa-Luxemburg-Platz aus in die Höhe. Ein über die unbebaute Hochfläche locker verteilter, parkähnlicher Altbaumbestand verleiht der sich markant über dem Westend erhebenden Diabaskuppe eine besondere Prägung. Am Südhang geht das Gehölz in einen offenen Bereich über mit freier Sicht auf das westliche Plauen und weite Teile des Vogtlandes. Nach Osten zu wird das Schutzgebiet von den parkartigen Gärten an der Kopernikusstraße 35 und Schminckestraße 6-8 begrenzt. Unter dem Baumbestand befinden sich Wald- und Schwarzkiefer, Europäische Lärche, Stieleiche, Rosskastanie, Spitzahorn, Bergahorn, Rotbuche, Hainbuche, Sommer- und Winterlinde und Pappeln.
Unterschutzstellung | 24.10.1996 |
Lage | unmittelbare Nähe zum Möbelmarkt Biller |
Größe |
1,94 ha |
Baumreihe Hauptstraße Steinsdorf
Es handelt sich um eine unterbrochene Eschenreihe entlang der Hauptstraße. Die Bäume befinden sich im Grundstück des dortigen Bauernhofes.
Unterschutzstellung |
25.11.1997 |
Lage |
an der Hauptstraße im Ortszentrum |
Größe |
0,09 ha |
Rosskastanien Gösselbrücke
Diese Allee trägt nicht nur zur Zierde bei, sondern hat auch großen stadtökologischen Wert im Bereich der Elsteraue.
Unterschutzstellung |
24.10.1996 |
Lage | an der „Weißen Elster" ab Gösselbrücke flussaufwärts |
Größe |
0,25 ha |
Habitat-Baum
Was ist ein Habitatbaum?
habitare = bewohnen
Ein Habitatbaum ist ein lebender oder toter, stehender Baum, der kleinräumige Lebensräume für teilweise hochspezialisierte Arten bietet. Diese Lebensräume entstehen am Baum durch natürliche Verwitterung oder Umwelteinflüsse, zum Beispiel durch Höhlen, Totholz, Wucherungen, und freiliegendes Holz. Der ökologische Wert eines Baumes steigt mit zunehmendem Alter markant an.
Wer bewohnt einen Habitatbaum?
Als Nistplatz vor allem für Spechte, Siebenschläfer und Baummarder sowie Insekten (z.B. Käfer, Bienen, Wespen, Spinnen, Milben, Ameisen und Fliegen), aber auch als Versteck für Singvögel im Winter. Mäusebussard, Habicht, Sperber und Waldohreule nutzen die Habitate über Jahre.
Fledermäuse nutzen Höhlen, Rindentaschen und Baumfußhöhlen. Aber auch als Standort für Pilze, Moose und Flechten bieten die Habitatbäume einen wichtigen Lebensraum.
Wozu ein Habitatbaum?
Totholz ist wichtig zum Erhalt der Biodiversität und für die Funktionsweise von Ökosystemen. Es wird eine natürliche Entwicklung inklusive der Zerfallsphase angestrebt.
Er dient als Nistplatz, Lebensraum, Aufzuchtstätte, Nahrungsquelle und nach der Zersetzung spendet der Baum letztendlich Mineralstoffe und Humus.
Sicherheitserwartung
Um die Sicherheitserwartung im eigenen Grundstück zu wahren und die Gefahr von Astbruch zu minimieren, kann bei dem Habitatbaum auch die Krone entfernt werden, sodass nur ein Torso auf ca. 5 m Höhe verbleibt.
Ersatzpflanzung
Bei Erhalt eines Baumtorsos (4 – 5 m Höhe) bei genehmigter Fällung, entfällt die Pflicht, eine Ersatzpflanzung für jenen Baum zu leisten.
Fällung
Die Beseitigung des Torsos bedarf einer Genehmigung