Informationen für Medienvertreter und Fotografen
Neuigkeiten aus Stadtrat und Stadtverwaltung sowie zu Themen aus der Spitzenstadt, kommenden Veranstaltungen und anderen Terminen gibt es übersichtlich auf der Plauener Website.
In den Pressemitteilungen und Stadtnachrichten gibt es die aktuellen Meldungen mit Bildern zum Nachlesen. Per Newsletter landen die Beiträge bequem im eigenen Postfach. Dafür anmelden kann man sich unter www.plauen.de/abo Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit auf Anfrage (presse@plauen.de).
Die folgenden Ausführungen dienen lediglich der Information. Eventuell notwendige Zustimmungen oder Erlaubnisse, auch seitens der Stadt Plauen, sind hiermit nicht erteilt, sondern müssen eingeholt werden.
Foto- und Filmaufnahmen in Plauen
Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum
Im öffentlichen Raum sind Foto- und Filmaufnahmen genehmigungsfrei möglich, wenn dafür keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Die Stadt setzt dabei voraus, dass durch die Aufnahmen weder Verkehr noch Dienstabläufe in Behörden, Geschäften, auf Baustellen usw. gestört werden, keine Personen ohne deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden, keine ethisch und moralisch bedenklichen Film- und Fotoaufnahmen gemacht und Grünanlagen nicht beschädigt werden.
Eine Genehmigung erforderlich ist bei Foto- oder Filmaufnahmen mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünanlagen durch Aufbauten, (Straßen-)Sperrungen, Fahraufnahmen, Parken oder Fahren in Fußgängerbereichen. Grundsätzlich verboten ist das Parken und Befahren von Schwerbehindertenparkplätzen, Feuerwehrzufahrten und Fußgängerzonen.
Genehmigungspflichtig sind auch Foto- und Filmaufnahmen, die nachts stattfinden und/oder Lärm verursachen.
Der Antrag dafür sollte in der Regel mindestens vier Tage vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.
Foto- und Filmaufnahmen in und von städtischen Gebäuden
Das Fotografieren und Filmen öffentlicher Gebäude, wie zum Beispiel des Rathauses, ist von außen genehmigungsfrei. Werden öffentliche Gebäude von innen gefilmt oder fotografiert, bedarf es je nach Verwendungszweck einer Genehmigung.
Der Antrag sollte in der Regel mindestens zwei Tage vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden
Aufnahmen mit Drohnen im öffentlichen Raum
Die Nutzung von Drohnen in Plauen unterliegt der EU-Drohnenverordnung und den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen. Diese verlangen insbesondere die Registrierung des Drohnenhalters sowie den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für den Betrieb. Je nach UAS-Betriebskategorie der Drohne sind zudem entsprechende Kenntnisnachweise des Drohnenpiloten und das Einhalten der Betriebsbedingungen gemäß der Durchführungsverordnung 2019/947 der EU vom 24. Mai 2019 erforderlich.
Der Einsatz über öffentlichem Boden erfordert in der Regel keiner gesonderten Genehmigung der Stadt Plauen. Dabei müssen jedoch unbedingt die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen für den Drohnenbetrieb beachtet werden. Dazu gehören unter anderem der Betrieb über Menschenansammlungen, die Nähe zu Gleiskörpern (einschließlich Straßenbahnen) und Bundesfernstraßen sowie Einschränkungen innerhalb von Wohngebieten.
Weitere Informationen dazu sind auf der Website der Landesdirektion Sachsen und des Luftfahrtbundesamtes verfügbar.
Start und Landung von Drohnen auf städtischen Liegenschaften
Das Starten und Landen einer Drohne auf städtischen Grundstücken / Gebäuden ist genehmigungspflichtig.
So darf zum Beispiel gemäß § 21h Abs.3 Nr. 10 LuftVO über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Krankenhäusern nur mit Drohnen geflogen werden, wenn der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Antrag sollte in der Regel mindestens zwei Tage vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden. Der Antragsteller muss seine Registration als Drohnenbetreiber und ggf. notwendige Kompetenznachweise vorzeigen.
Werden weiterhin private Grundstücke überflogen, so hat der Antragsteller die erforderliche Erlaubnis beim jeweiligen Eigentümer einzuholen.
Liegenschaften des Vogtlandkreises und anderer Behörden / Institutionen
Bei Liegenschaften, die dem Vogtlandkreis oder dem Freistaat Sachsen zuzuordnen sind, muss für die Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen die jeweils zuständige Behörde auf Kreis- oder Landesebene kontaktiert werden.