Inhalt

Informationen für Medienvertreter und Fotografen

Neuigkeiten aus Stadtrat und Stadtverwaltung sowie zu Themen aus der Spitzenstadt, kommenden Veranstaltungen und anderen Terminen gibt es übersichtlich auf der Plauener Website.

In den Pressemitteilungen und Stadtnachrichten gibt es die aktuellen Meldungen mit Bildern zum Nachlesen. Per Newsletter landen die Beiträge bequem im eigenen Postfach. Dafür anmelden kann man sich unter www.plauen.de/abo  Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Medien- und Öffentlichkeitsarbeit auf Anfrage (presse@plauen.de).

Die folgenden Ausführungen dienen lediglich der Information. Eventuell notwendige Zustimmungen oder Erlaubnisse, auch seitens der Stadt Plauen, sind hiermit nicht erteilt, sondern müssen eingeholt werden.

Foto- und Filmaufnahmen in Plauen

Foto- und Filmaufnahmen im öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum sind Foto- und Filmaufnahmen genehmigungsfrei möglich, wenn dafür keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.

Die Stadt setzt dabei voraus, dass durch die Aufnahmen weder Verkehr noch Dienstabläufe in Behörden, Geschäften, auf Baustellen usw. gestört werden, keine Personen ohne deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden, keine ethisch und moralisch bedenklichen Film- und Fotoaufnahmen gemacht und Grünanlagen nicht beschädigt werden.

Eine Genehmigung erforderlich ist bei Foto- oder Filmaufnahmen mit Auswirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen, Fußgängerbereiche oder Grünanlagen durch Aufbauten, (Straßen-)Sperrungen, Fahraufnahmen, Parken oder Fahren in Fußgängerbereichen. Grundsätzlich verboten ist das Parken und Befahren von Schwerbehindertenparkplätzen, Feuerwehrzufahrten und Fußgängerzonen.

Genehmigungspflichtig sind auch Foto- und Filmaufnahmen, die nachts stattfinden und/oder Lärm verursachen.

Der Antrag dafür sollte in der Regel mindestens vier Tage vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden.

Foto- und Filmaufnahmen in und von städtischen Gebäuden

Das Fotografieren und Filmen öffentlicher Gebäude, wie zum Beispiel des Rathauses, ist von außen genehmigungsfrei. Werden öffentliche Gebäude von innen gefilmt oder fotografiert, bedarf es je nach Verwendungszweck einer Genehmigung.

Der Antrag sollte in der Regel mindestens zwei Tage vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden

Aufnahmen mit Drohnen im öffentlichen Raum

Die Nutzung von Drohnen in Plauen unterliegt der EU-Drohnenverordnung und den damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen. Diese verlangen insbesondere die Registrierung des Drohnenhalters sowie den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für den Betrieb. Je nach UAS-Betriebskategorie der Drohne sind zudem entsprechende Kenntnisnachweise des Drohnenpiloten und das Einhalten der Betriebsbedingungen gemäß der Durchführungsverordnung 2019/947 der EU vom 24. Mai 2019 erforderlich.

Der Einsatz über öffentlichem Boden erfordert in der Regel keiner gesonderten Genehmigung der Stadt Plauen. Dabei müssen jedoch unbedingt die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen für den Drohnenbetrieb beachtet werden. Dazu gehören unter anderem der Betrieb über Menschenansammlungen, die Nähe zu Gleiskörpern (einschließlich Straßenbahnen) und Bundesfernstraßen sowie Einschränkungen innerhalb von Wohngebieten.

Weitere Informationen dazu sind auf der Website der Landesdirektion Sachsen und des Luftfahrtbundesamtes verfügbar.

Start und Landung von Drohnen auf städtischen Liegenschaften

Das Starten und Landen einer Drohne auf städtischen Grundstücken / Gebäuden ist genehmigungspflichtig.

So darf zum Beispiel gemäß § 21h Abs.3 Nr. 10 LuftVO über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von der Begrenzung von Krankenhäusern nur mit Drohnen geflogen werden, wenn der Betreiber der Einrichtungen dem Betrieb des unbemannten Fluggerätes ausdrücklich zugestimmt hat.

Der Antrag sollte in der Regel mindestens zwei Tage vor Beginn der Foto- oder Filmaufnahmen gestellt werden. Der Antragsteller muss seine Registration als Drohnenbetreiber und ggf. notwendige Kompetenznachweise vorzeigen.

Werden weiterhin private Grundstücke überflogen, so hat der Antragsteller die erforderliche Erlaubnis beim jeweiligen Eigentümer einzuholen.

Liegenschaften des Vogtlandkreises und anderer Behörden / Institutionen

Bei Liegenschaften, die dem Vogtlandkreis oder dem Freistaat Sachsen zuzuordnen sind, muss für die Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen die jeweils zuständige Behörde auf Kreis- oder Landesebene kontaktiert werden.

Medien zum Download

  • Erich-Ohser-Haus © Erich-Ohser-Haus

    Erich-Ohser-Haus

    Erich-Ohser-Haus

    © Erich-Ohser-Haus

  • Festhalle Plauen - Firebirds Festhalle Plauen

    Festhalle Plauen - Firebirds

    Festhalle Plauen - Firebirds

    Autor/in: Festhalle Plauen

  • Fabrik der Fäden - Innenansicht Chris Gonz

    Fabrik der Fäden - Innenansicht

    Fabrik der Fäden - Innenansicht

    Autor/in: Chris Gonz

  • Fabrik der Fäden - Außenansicht Chris Gonz

    Fabrik der Fäden - Außenansicht

    Fabrik der Fäden - Außenansicht

    Autor/in: Chris Gonz

  • Johanniskirche und Konventgebäude Andreas Wetzel

    Johanniskirche und Konventgebäude

    Johanniskirche und Konventgebäude

    Autor/in: Andreas Wetzel

  • Kemmlerturm Stadt Plauen

    Kemmlerturm

    Kemmlerturm

    Autor/in: Stadt Plauen

  • Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt Oliver Orgs

    Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt

    Weihnachtsmarkt auf dem Altmarkt

    Autor/in: Oliver Orgs

  • Luftbild mit Blick auf das Alte Rathaus Chris Gonz

    Luftbild mit Blick auf das Alte Rathaus

    Luftbild mit Blick auf das Alte Rathaus

    Autor/in: Chris Gonz

  • Innenstadt mit Rathausturm Oliver Orgs

    Luftbild Innenstadt mit Rathausturm

    Innenstadt mit Rathausturm

    Autor/in: Oliver Orgs

  • Luftbild mit Blick auf Altmarkt und Rathaus Chris Gonz

    Luftbild mit Blick auf Altmarkt und Rathaus

    Luftbild mit Blick auf Altmarkt und Rathaus

    Autor/in: Chris Gonz

  • Plauener Altstadt mit Markttag Oliver Orgs

    Markttag Luftbild Altmarkt

    Plauener Altstadt mit Markttag

    Autor/in: Oliver Orgs

  • Luftbild Stadtpark Stadt Plauen

    Luftbild Stadtpark

    Luftbild Stadtpark

    Autor/in: Stadt Plauen

  • Luftbild Bärensteinturm Stadt Plauen

    Luftbild Bärensteinturm

    Luftbild Bärensteinturm

    Autor/in: Stadt Plauen

  • Wende-Denkmal der Stadt Plauen Stadt Plauen

    Wende-Denkmal der Stadt Plauen

    Wende-Denkmal der Stadt Plauen

    Autor/in: Stadt Plauen

  • Altes Rathaus © Stadt Plauen

    Altes Rathaus

    Altes Rathaus

    © Stadt Plauen

  • Eine Brücke über den Mühlgraben führt zu einem Garten der Weberhäuser. Stadt Plauen

    Garten der Weberhäuser

    Garten der Weberhäuser am Mühlgraben

    Autor/in: Stadt Plauen

  • Vogtlandmuseum Andreas Wetzel © Stadt Plauen

    Vogtlandmuseum

    Vogtlandmuseum

    Autor/in: Andreas Wetzel
    © Stadt Plauen