Inhalt

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Das grundsätzliche Ziel der Stadtsanierung ist die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, d.h. die Wiederherstellung der Funktionalität in einem bestimmten Gebiet in Hinsicht auf die Schaffung von gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie den entsprechenden Versorgungsaufgaben. Sie dient der Modernisierung, Instandsetzung sowie dem Erhalt von Gebäuden, der Verbesserung des Wohnumfeldes und der Revitalisierung der Stadtzentren bzw. Stadtteilzentren.
Gem. § 142 BauGB kann die Gemeinde durch Beschluss einer Satzung ein Sanierungsgebiet förmlich festlegen.

Die Stadt Plauen hat 3 förmlich festgelegte Sanierungsgebiete:

Das Sanierungsgebiet Burgstraße wurde in 12/2018 aufgehoben.