Anmeldung Grundschule Stadt Plauen
Allgemeine Informationen
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben schulpflichtig.
Wenn das Kind schulpflichtig wird, muss es im Vorjahr der Einschulung durch die Sorgeberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30.09. des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können ebenfalls angemeldet werden.
Verfahrensablauf
Im Vorjahr der Einschulung gibt die die Stadt Plauen als Schulträger ab 30.Mai die Anmeldetermine für die Grundschulen (Ort und Zeit) und den zuständigen Schulbezirk im Amtsblatt, Internet sowie durch Aushang in den Kindertagesstätten bekannt.
Erforderliche Unterlagen
Vorlage der Geburtsurkunde oder eines entsprechenden Nachweises über die Identität des Kindes.
Erforderliche Unterlagen:
- Anmeldeformular zur Schulanmeldung für den zutreffenden Schulbezirk (Original) unter: www.plauen.de/schulanmeldung
- Geburtsurkunde des Kindes (Original)
- Impfnachweis Masern (Original)
- Vollmacht des zweiten Sorgeberechtigten, bei alleiniger Anmeldung
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Original) nur erforderlich, wenn ein solches besteht z.B. Scheidungsurteil; Negativtest Jugendamt
Bei der Anmeldung werden folgende Daten verarbeitet:
- Name und Vorname der Eltern und des Kindes
- Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Geschlecht des Kindes
- Anschrift der Eltern und des Kindes
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit des Kindes (mit Einwilligung der Eltern)
- Religionszugehörigkeit des Kindes
- Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
- ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird
- Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils, ist dieser nachzuweisen
- Erklärung der Eltern zur Zwei-oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist (mit Einwilligung der Eltern)
Fristen
Ende Mai des Vorjahres
Im Vorjahr der Einschulung gibt die die Stadt Plauen als Schulträger ab 30. Mai die Anmeldetermine für die Grundschulen (Ort und Zeit) und den zuständigen Schulbezirk im Amtsblatt, Internet sowie durch Aushang in den Kindertagesstätten bekannt.
Anmeldung für das Schuljahr 2025/26
Schulbezirk 1: GS Reusa / GS Am Wartberg
- Dienstag, 13.08.2024
Schulbezirk 2: GS A. Lindgren / GS Herbart /GS Oberlosa
- Dienstag, 13.08.2024
Schulbezirk 3: GS Neundorf / GS Kuntzehöhe / Erich-Ohser-Grundschule
- Donnerstag, 15.08.2024
Schulbezirk 4: GS Karl-Marx / GS Jößnitz / GS F.-Rückert
- Donnerstag, 15.08.2024
-> Zusatztermin Schulbezirk 1 bis 4
- Dienstag, 20.08.2024
Anmeldeort und Zeit:
- Mehrzweckhalle Kasernenstraße/ Eingang Europaratstraße (Behördenzentrum)
- Uhrzeit: von 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die Personensorgeberechtigten melden ihr Kind für die gewünschte kommunale Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk bei der Stadt Plauen oder an der gewünschten Schule in freier Trägerschaft an. Erfolgt die Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft muss durch die Personensorgeberechtigten trotzdem bis 14. September des laufenden Jahres die Anmeldung für eine kommunale Grundschule im zuständigen Schulbezirk erfolgen.
Kosten (Gebühren)
*keine
Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an der betreffenden Schule.
Hinweise (Besonderheiten)
Schulbezirke der Stadt Plauen
- Schulbezirk 1 Grundschule "Am Wartberg", Grundschule "Reusa"
- Schulbezirk 2 Grundschule "Astrid- Lindgren", Grundschule "J. F. Herbart", Grundschule "Oberlosa"
- Schulbezirk 3 Grundschule "Erich- Ohser", Grundschule "Kuntzehöhe", Grundschule "Neundorf"
- Schulbezirk 4 Grundschule "Karl- Marx", Grundschule "Jößnitz", Grundschule "Friedrich- Rückert"
Schulbezirke / Stadt Plauen
Rechtsgrundlage
- § 26 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) - Allgemeines zur Schulpflicht
- § 27 SchulG - Beginn der Schulpflicht
- § 31 SchulG - Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen - SOGS) - Anmeldung
Freigabevermerk
erstellt, am 01.06.2023
nach Angaben des Bereichs Schul- und Sportreferat der Stadt Plauen
Änderungen am 01.07.2024 nach Angaben des Bereichs Schul- und Sportreferat der Stadt Plauen