Gutschein "Kita-Menü"
Begrüßungsgeschenk der Stadt Plauen
Kinder und ihre Familien sind in Plauen ausdrücklich erwünscht und willkommen. Der Stadtrat hat daher 2017 beschlossen, das Begrüßungsgeschenk für Plauener Neugeborene durch einen Gutschein "Kita-Menü" zu ergänzen. Dies gilt für alle Kinder der Stadt, die ab 1. Januar 2017 geboren sind. 25.000 Euro stellt die Stadt Plauen dafür pro Jahr zur Verfügung. Die Höhe des Gutscheinbetrages wird jährlich neu festgelegt und richtet sich nach der Geburtenzahl des jeweils vorletzten Jahres.
Wofür kann der Gutschein eingesetzt werden?
- Er gilt für die Verpflegung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
- Er kann eingelöst werden, sobald das neugeborene Kind eine Plauener Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht und an der Verpflegung (z. B. Mittagessen und/oder Frühstück/Vesper) in der Einrichtung teilnimmt.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Plauen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Wo ist der Gutschein erhältlich, wo kann er eingelöst werden?
- Er wird automatisch an die Eltern der neugeborenem Plauener Kinder verschickt
- Bei Bedarf kann der Gutschein bei folgender Stelle eingelöst werden:
Was ist zur Einlösung des Gutscheines mitzubringen?
- Den von der Stadt Plauen erhaltenen Gutschein mit dem ausgefüllten Formular auf der Rückseite
- Die erste Rechnung für die Verpflegung des neugeborenen Kindes in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Den Personalausweis/Pass der Eltern/Sorgeberechtigten
Wie erhalten die Eltern/Personensorgeberechtigten den Gutscheinbetrag?
Nach Prüfung des ausgefüllten Gutscheinformulars wird der Gutscheinbetrag auf das angegebene Bankkonto überweisen.