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Gutschein "Kita-Menü"

Der Gutschein "Kita-Menü" wird ab 01.01.2024 durch eine Babybox als Geschenk für Neugebohrene ersetzt. Die bisher ausgegebenen Gutscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wofür kann der Gutschein "Kita-Menü" eingesetzt werden?

  • Er gilt für die Verpflegung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
  • Er kann eingelöst werden, sobald das neugeborene Kind eine Plauener Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht und an der Verpflegung (z. B. Mittagessen und/oder Frühstück/Vesper) in der Einrichtung teilnimmt.
  • Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Plauen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wo ist der Gutschein erhältlich, wo kann er eingelöst werden?

  • Er wird automatisch an die Eltern der neugeborenem Plauener Kinder verschickt
  • Bei Bedarf kann der Gutschein bei folgender Stelle eingelöst werden:

Was ist zur Einlösung des Gutscheines mitzubringen?

  • Den von der Stadt Plauen erhaltenen Gutschein mit dem ausgefüllten Formular auf der Rückseite
  • Die erste Rechnung für die Verpflegung des neugeborenen Kindes in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle
  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Den Personalausweis/Pass der Eltern/Sorgeberechtigten

Wie erhalten die Eltern/Personensorgeberechtigten den Gutscheinbetrag?

Nach Prüfung des ausgefüllten Gutscheinformulars wird der Gutscheinbetrag auf das angegebene Bankkonto überweisen.