Gutschein "Kita-Menü"
Der Gutschein "Kita-Menü" wird ab 01.01.2024 durch eine Babybox als Geschenk für Neugebohrene ersetzt. Die bisher ausgegebenen Gutscheine behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Wofür kann der Gutschein "Kita-Menü" eingesetzt werden?
- Er gilt für die Verpflegung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
- Er kann eingelöst werden, sobald das neugeborene Kind eine Plauener Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht und an der Verpflegung (z. B. Mittagessen und/oder Frühstück/Vesper) in der Einrichtung teilnimmt.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Plauen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Wo ist der Gutschein erhältlich, wo kann er eingelöst werden?
- Er wird automatisch an die Eltern der neugeborenem Plauener Kinder verschickt
- Bei Bedarf kann der Gutschein bei folgender Stelle eingelöst werden:
Was ist zur Einlösung des Gutscheines mitzubringen?
- Den von der Stadt Plauen erhaltenen Gutschein mit dem ausgefüllten Formular auf der Rückseite
- Die erste Rechnung für die Verpflegung des neugeborenen Kindes in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Den Personalausweis/Pass der Eltern/Sorgeberechtigten
Wie erhalten die Eltern/Personensorgeberechtigten den Gutscheinbetrag?
Nach Prüfung des ausgefüllten Gutscheinformulars wird der Gutscheinbetrag auf das angegebene Bankkonto überweisen.