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Fundsachen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der/die Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Gegenstände folgender Kategorien wurden im Fundbüro im Monat August 2023 abgegeben. 

GegenstandAnzahl
Beutel
1
Damenrad
1
Einkaufstüten
2
Lesebrille 1
Mantel / Jacke 7
Mountain-Bike 1
Rucksack 2
Schirme
5
Schlüssel (Bund - 3)
3
Schlüssel (Bund - 4)
2
Schlüssel (Bund - 5)
1
Schlüssel (Bund - 1)
3
Smartphone
2
Sonnenbrille 2
Sonstige 4
Tasche 2
Uhr 1

Plauen, den 01.03.2024, Angaben ohne Gewähr

Die Eigentümer werden gemäß §§ 980, 981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte in der Stadtverwaltung Plauen, Rathaus Plauen, Unterer Graben 1, Bürgerbüro geltend zu machen.