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»Nachhaltige soziale Stadtentwicklung« - Plauen Nord

Informationen für interessierte Projektträger zum neuen Förderzeitraum

Das EU-Förderprogramm „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“ hatte in der Förderperiode 2014 bis 2020 seine erfolgreiche Premiere. Deshalb sollen die Förderung und die damit verbundenen Projekte in den Jahren bis 2027 fortgesetzt werden. Die Zuwendungen werden aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen finanziert. Die Fördermittel sollen wiederum in ein Gebiet der Stadt fließen, in dem sich vor allem aus sozialen Gründen ein Handlungsbedarf ergibt.

In einem längeren Arbeits- und Diskussionsprozess, den die Stadtverwaltung koordinierte, wurde in Plauen ein Fördergebiet ausgewählt, in dem das Programm ESF Plus umgesetzt werden soll. Dabei wurden sowohl die Förderkriterien des Freistaates Sachsen und des ESF Plus als auch die Bedarfe der Einwohner und der sozialen Gruppen zugrunde gelegt. Im Ergebnis wurde die Gebietskulisse „Plauen Nord“ ausgewählt. Interessierte Träger sozialorientierter Angebote innerhalb dieser Gebietskulisse sind nun aufgerufen, am Umsetzungsprozess aktiv mitzuwirken. Vorschläge für Maßnahmen oder Projekte, können aber nicht nur von diesen Trägern eingereicht werden, auch die Bewohner oder andere Interessenten können ihre Ideen vorbringen.

Gebietskulisse

Die Stadt Plauen wird nun die alte Fördergebietskulisse „Östliche Bahnhofsvorstadt“ über die „Nördliche Bahnhofvorstadt“ in Richtung „Haselbrunn“ erweitern. Das Gebiet trägt in der neuen Abgrenzung den Namen „Plauen Nord“ und umfasst rund 230 Hektar. Annähernd jeder fünfte Plauener lebt innerhalb der Grenzen des neuen Gebietes, es überschneidet sich außerdem mit mehreren investiven Programmen.

  • Gebietskulisse Plauen Nord

    Gebietskulisse Plauen Nord

Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Projekten

  • Der Zugang für Teilnehmer oder Interessenten ist niedrigschwellig und informell.
  • Die Vorhaben sind inhaltlich und organisatorisch auf die Zielgruppe im Fördergebiet ausgerichtet.
  • Das Projekt muss im ESF-Gebiet durchgeführt werden.
  • Vorhaben können als „offene“ Vorhaben mit offener Komm- und Gehstruktur oder „geschlossene“ Vorhaben, welche auf die Arbeit mit einem festen Personenkreis ausgerichtet sind, durchgeführt werden. Die Kombination offener und geschlossener Teile innerhalb eines Vorhabens ist ebenfalls möglich.
  • Die Vorhabens-Laufzeit ist auf zwei Jahre begrenzt.

Antragsberechtigt sind Städte & Gemeinden in Sachsen, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (InSEK) verfügen. Die Projektträger stellen bei der Stadt Unteranträge.

Rahmenbedingungen des Förderprogramms

Projektträger können juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige Personengesellschaften sein (beispielsweise Vereine oder gemeinnützige GmbHs).

Die Beantragung gliedert sich in ein zweistufiges Verfahren:

  1. Erstellung und Beantragung eines GIHK „Plauen Nord“ und
  2. Beantragung Einzelvorhaben, die Bestandteile des GIHK sein müssen

Projektträger müssen sich an der Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) für das Gebiet, in dem sie das Vorhaben umsetzen wollen, mit der Einreichung eines Vorhabensblattes beteiligen. Das später tatsächlich beantragte Vorhaben muss der Beschreibung im Vorhabensblatt entsprechen. Die Zuwendung wird nur für Einzelvorhaben gewährt, welche Bestandteile eines GIHK sind. Das GIHK muss von der Sächsischen Aufbaubank bewilligt werden.

Direkt förderfähig sind Personalkosten. Dazu zählen Bruttolöhne, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers und Honorarkosten. Förderfähig sind nur freiberuflich erbrachte Honorarleistungen. Restkosten werden mit einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der Personalkosten gefördert.

Das Förderprogramm sieht einen Fördersatz in Höhe von bis zu 85 Prozent vor (60 % ESF Plus, 25 % Freistaat Sachsen). Der Eigenanteil in Höhe von 15 % ist durch die Projektträger zu erbringen.

Die Stadt Plauen beabsichtigt, Fördermittel zur Programmbegleitung zu beantragen. Damit sollen Kapazitäten vorgehalten werden, um die Träger bei der Umsetzung ihrer Projekte unterstützen und administrative Fragen im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme zu bearbeiten.

Verfahrensablauf

  1. Schritt: Erstellung eines gebietsbezogenen, integrierten Handlungskonzeptes (GIHK) mit allen interessierten Projektträgern. Die Projektideen der Träger müssen bereits Bestandteil des GIHK sein.
  2. Schritt: Einreichung des GIHK beim Fördermittelgeber und erste Bewertung der Projektideen
  3. Schritt: Erstellung des Rahmenbewilligungsbescheides (Gesamtkostenrahmen wird abgesteckt), einschließlich Kommentierung der Projektideen (Vorauswahl)
  4. Schritt: Weiterentwicklung bzw. Überarbeitung der Projektideen zu konkreten Einzelvorhaben
  5. Schritt: Einreichung der Einzelvorhaben (unabhängig voneinander)
  6. Schritt: Bewilligung des jeweiligen Einzelvorhabens und Maßnahmenbeginn

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Projektleiter GIHK

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