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Östliche Bahnhofsvorstadt - Übergangszeitraum 2022 – 2024

Fortführung begonnener Einzelvorhaben im Altgebiet „Östliche Bahnhofsvorstadt“

Im Übergangszeitraum bestand die Möglichkeit laufende Einzelvorhaben im Gebiet der Östlichen Bahnhofsvorstadt nochmals um zwei Jahre zu verlängern. Grundlage bildete ein sogenanntes Übergangs-GIHK, welches in Eigenregie der Stadt Plauen erstellt wurde. Auf dieser Basis gelang es, vier Einzelvorhaben im Zeitraum zwischen 01.07.2022 und 30.06.2024 fortzuführen.

Verlängerte Einzelvorhanden