Legale Graffiti-Flächen in Plauen
Der Kommunale Präventionsrat der Stadt Plauen sieht die Chance mit legalen Graffiti-Flächen und der Zusammenarbeit zwischen Künstlern, Eigentümern, Vereinen und dem Kommunalen Präventionsrat das Stadtbild nachhaltig zu verschönern.
Standorte
Auf folgenden Flächen haben die Eigentümer das Sprühen von Graffiti teilweise unter Auflagen erlaubt.
Bitte beachten: Nicht auf jeder Fläche, auf der schon Graffiti gemalt sind, ist das Sprayen durch den Eigentümer erlaubt worden. Bitte vorab beim Präventionsrat erkundigen, ob und wie die Flächen freigegeben sind!
Weitere Flächen sind nach Rücksprache mit dem Kommunalen Präventionsrat möglich.
Vereinbarungen bei Nutzung der Flächen
Wer die legalen Graffiti-Flächen nutzen möchte, muss mit folgenden Vereinbarungen einverstanden sein.
- Nur die unmittelbar mit dem QR-Code markierten Flächen (bspw. Stromkästen) sind legale Flächen! Ohne QR- Code ist die Fläche illegal, das besprühen/bemalen/ beschriften eine Sachbeschädigung/Straftat. Das Entfernen des QR-Codes ist verboten! Sollte ein neuer Aufkleber nötig sein, den KPR unmittelbar informieren.
- Sollte der Eigentümer eine Absprache des Motivs wünschen, gilt die Erlaubnis erst, wenn der Eigentümer das Motiv erlaubt hat!
- Für das Material sind die Künstler selbst verantwortlich.
- Die Künstler sind verpflichtet, ihr Material zum Sprayen wegzuräumen und sachgerecht zu entsorgen.
- Die Eigentümer übernehmen in der Regel keine Materialkosten und zahlen keineKünstlerhonorare.
- Der Bestand der Kunstwerke kann nicht garantiert werden. Er richtet sich nach Auslastung der Wand und dem Alter der Werke.
- Gegenseitiger Respekt ist Voraussetzung für die Nutzung der Flächen.
- Darstellungen mit fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen, sowie pornografischen Inhalten werden nicht toleriert
- Das Sprayen auf den frei gegebenen Flächen geschieht auf eigene Gefahr. Die Stadt Plauen haftet für keine Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen, soweit dies nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Stadt Plauen beruht.
Allgemeine Rechtslage
Wer mit Graffiti eine Wand (oder andere Dinge), die jemand anderem gehört (gehören) besprüht, der begeht grundsätzlich eine Straftat nach § 303 Abs. 2 StGB
Ebenso [d.h. so wie die Sachbeschädigung in Abs. 1 derselben Vorschrift] wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Geht es aber um fremdes Eigentum - unabhängig davon, wo sich dieses fremde Eigentum befindet oder was es ist (Mauern, Autos, Züge etc.) - dann ist das Besprühen mit Graffiti nur dann keine Straftat, wenn der Eigentümer es erlaubt.
Illegale Graffiti melden
Wenn Sie im Stadtgebiet Plauen ein illegales Graffiti entdecken, bietet die Stadt Plauen die Möglichkeit, das Graffiti über den Mängelmelder der Stadt mitzuteilen. Neben Ort, Beschreibung und Zeitpunkt der Entdeckung können Sie auch ein Bild des Graffiti hinzufügen.