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Datum: 26.04.2021

Vogtlandkreis erlässt Bekanntmachung sowie Allgemeinverfügung

In Anwendbarkeit der Bundesmaßnahmen veröffentlicht der Vogtlandkreis eine Bekanntmachung zum 24. April 2021. Diese beinhaltet die durch den Bund erlassenen Maßnahmen, wobei durch den Vogtlandkreis keinerlei Ermessensspielraum besteht.

Zudem erlässt der Vogtlandkreis eine Allgemeinverfügung mit weiteren Regelungen. Demnach dürfen die Außenbereiche von botanischen und zoologischen Gärten sowie  Tierparks öffnen. Besucher müssen einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen.

Kontaktloser Individualsport ist im Außenbereich erlaubt: allein oder zu zweit. Für Kinder  bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist Sport in Gruppen mit einer Anzahl von maximal  5 Kindern möglich.