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Datum: 01.04.2021

Ab 6. April Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet

Ab 6. April öffnen alle Kindertageseinrichtungen wie auch Horte lt. Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 wieder im eingeschränkten Regelbetrieb.
Möglich sind Einschränkungen in den Randbetreuungszeiten.
Mit dem 6. April starten die regelmäßigen Testungen der Mitarbeiter in den kommunalen Einrichtungen.

Für Hortkinder ist in der Ferienzeit (Woche vom 6. bis 9. April) lt. Kultusministerium keine regelmäßige Testung vorgesehen. Diese startet erst ab 12. April 2021 mit Grundschulöffnung.

Die Öffnung der Einrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb bedeutet für den Alltag in den Kitas und Horten vor allem die Bildung fester Gruppen, die nicht durchmischt werden dürfen.
Anliegen ist es, Kontakte zu beschränken, Infektionsketten zu unterbrechen und bei Erkrankungsfällen die Kontaktverfolgung zu erleichtern.
Die schwankenden und noch immer bedenklichen Corona-Inzidenzwerte verlangen auch weiterhin ein hohes Maß an Umsicht, Hygienedisziplin und Rücksichtnahme.