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Datum: 09.10.2023

Anfrage Stadtrat Lars Legath, Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat vom 19.09.2023, TOP 4. Anfragen, öffentlicher Teil

Stadtrat Lars Legath, Fraktion DIE LINKE., teilt mit, dass in den letzten Wochen an verschiedenen Stellen der Stadt Plauen Feuerwerke gezündet wurden. Er fragt nach, wie viele dieser Feuerwerke genehmigt waren und was die Stadt Plauen gegen nicht angemeldete Feuerwerke unternimmt.

Bürgermeisterin Kerstin Wolf antwortet:
Vereinfacht dargestellt, lassen sich Feuerwerke im Sinne der Anfrage in die Kategorien "professionell" und "privat" unterteilen. Für private Feuerwerke, also jene, welche von jedermann abgebrannt werden können, sind die Ausnahmen für den Zeitraum 02.01. - 30.12. im § 18 der Polizeiverordnung der Stadt Plauen (PolVO) insbesondere geregelt. Für das Abbrennen von professionellen Feuerwerken ist der Vogtlandkreis als Kreispolizeibehörde zuständig. In diesen Verfahren werden wir als Ortspolizeibeibehörde lediglich angehört.
Im Bereich der privaten Feuerwerke hat die Stadt Plauen keine Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall erlassen, welche die allgemeinen Freistellungen des § 18 PolVO übersteigen. Zur Feststellung nicht genehmigter privater Feuerwerke bedarf es in der Regel der Mitteilung eines unmittelbaren Nachbarn, da die zweifelsfreie Lokalisierung während des Streifendienstes aufgrund der meist kurzen Abbrenndauer in der Regel nicht möglich sein wird.
Im Bereich der professionellen Feuerwerke wurden wir von der Kreispolizeibehörde in zwei Verfahren in der Anhörung beteiligt (26.08.2023 und 16.09.2023).