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Datum: 26.01.2021

Anfrage von Stadträtin Uta Seidel, Fraktion DIE LlNKE., im Bildungs- und Sozialausschuss vom 14.01.2021, TOP 2., Anfragen, öffentlicher Teil

Stadträtin Uta Seidel, Fraktion DIE LlNKE., spricht die Menu-Gutscheine an. Sie hätte gern für das Jahr 2020 eine Auswertung. Waren die im Haushalt eingestellten Beträge ausreichend oder bleiben Gelder übrig? Die Fraktion DIE LINKE. schlägt vor, die Gelder eventuell auch anders für die Familien einzusetzen.


Bürgermeister Steffen Zenner antwortet:
»ln den Jahren 2018 bis 2020 wurden die Kita-Menü-Gutscheine wie folgt in Anspruch genommen:
2018: 83 eingereichte Gutscheine a 45,00 Euro, Ausgabe Gesamt: 3.735 Euro
2019: 138 eingereichte Gutscheine a 45,00 Euro / 40,00 Euro; Ausgabe Gesamt 5.940 Euro
2020: 110 eingereichte Gutscheine a 45,00 Euro / 40,00 Euro; Ausgabe Gesamt 4.790 Euro

Das dafür eingestellte Budget beträgt jährlich 25.000 Euro und ist ausgerichtet auf maximal 600 Plauener Neugeborene pro Jahr. Die Grundlage für die Berechnung des jährlichen Gutscheinbetrages, der 50 Euro nicht überschreiten darf, bildet die Anzahl der in der Stadt Plauen geborenen Kinder des vorletzten Jahres. lm Jahr 2019 wurden laut unserer Statistikstelle 454 Plauener Kinder geboren. Daher kann der Gutscheinbetrag ab dem Jahr 2021 auf 50,00 Euro erhöht werden.
Der Gutschein wird nach der Geburt der Kinder an die Eltern versandt. Die neugeborenen Kinder besuchen jedoch frühestens nach Vollendung des 1. Lebensjahres eine Kindertageseinrichtung. Erst mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung und der damit verbundenen lnanspruchnahme einer Verpflegungsleistung ist es möglich, den Gutschein einzulösen. Die Einlösung des Gutscheins ist bis zur Beendigung des Hortbesuches (i. d. Regel Abschluss der 4. Klasse) möglich.
Die Anzahl der eingereichten Gutscheine bleibt vermutlich deshalb unter den Erwartungen, weil die Eltern in der Zeit bis zur lnanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder eines Hortes den Gutschein aus dem Blick verlieren.

Wie könnte dem abgeholfen werden?
Die Verwaltung schlägt vor, die Einlösung des Gutscheins nicht mehr ausschließlich an den Nachweis der Inanspruchnahme einer Verpflegungsleistung in einer Kita/Kindertagespflegestelle zu koppeln, sondern die Einlösung sofort mit der Ausgabe des Kita-Tickets zu ermöglichen. Mit der Beantragung des Kita-Tickets geben die Erziehungsberechtigten gegenüber der Stadt Plauen ihren Betreuungsbedarf bekannt. Es ist also davon auszugehen, dass sie ihr Kind künftig in einer Plauener Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Voraussetzung für die lnanspruchnahme einer ganztägigen Betreuung in einer sächsischen Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegestelle ist, dass eine angemessene Tagesverpflegung der Kinder durch die Erziehungsberechtigten sichergestellt wird. lnsofern würde auch eine vorzeitige Einlösung des Gutscheines dem festgelegten Verwendungszweck dienen.
Den Gutschein sofort nach dem Erhalt des Kita-Tickets einzulösen zu können, hätte zwei Vorteile. Zum einen würde der zusätzliche Aufwand zur Einlösung des Gutscheines (Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises sowie Nachweis der Verpflegungsleistung) für die Eltern und die Verwaltung entfallen, da dies ohnehin mit der Ausstellung des Kita-Tickets abgeprüft wird. Zum anderen könnte der Gutschein als Begrüßungsgeschenk zeitnah zur Geburt eingelöst werden. Die Eltern müssten den Gutschein somit nicht mehr über einen längeren Zeitraum aufbewahren und im Blick behalten. Es besteht die Möglichkeit, diese Verfahrensweise bereits ab 01.01.2021 umzusetzen.