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Datum: 11.12.2020

Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen rechtzeitig zurückschneiden

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild. Sie tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch hineinragende Anpflanzungen für die Verkehrsteilnehmenden auch Gefahrensituationen entstehen. In der Stadt Plauen und ihren Ortsteilen ragen Äste von Bäumen und Sträuchern teilweise von Grundstücken in den Gehweg oder in die Fahrbahn, so dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Gemäß Paragraph 27 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen dürfen »Anpflanzungen in den der Straße benachbarten Grundstücken nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen«.

Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über den Fahrbahnen mindestens bis 4,50 Meter und über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen. Dürres Geäst bzw. dürre Bäume sind ganz zu entfernen. Der Bewuchs ist entlang des Gehwegs bis zur Gehweghinterkante zurück zu schneiden.

Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 Zentimetern vom Fahrbahnrand einzuhalten. Sofern ein Bordstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 50 Zentimeter reduziert werden. Bei vorhandenem Rad- bzw. Gehweg beträgt der seitliche Sicherheitsabstand vom befestigten Rad- bzw. Gehwegrand mindestens 25 Zentimeter.
An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Sicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.
Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Besitzer von Bäumen und sonstigen Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten sind, ersatzpflichtig gemacht werden, wobei es unter Umständen bei Körperverletzungen zu strafrechtlichen Folgen kommen kann.


Die Anpflanzungen sind nach den entsprechenden Vorgaben zurückzuschneiden und bei Bedarf zu wiederholen.
Bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kann die Stadt Plauen Bußgelder erlassen oder den Rückschnitt mit kostenpflichtigen Zwangsgeldern und/oder Ersatzvornahmen durchsetzen.