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Datum: 20.09.2021

Bundestagswahl am 26. September 2021

*Die Stadt Plauen ist Teil des Wahlkreises 166
*Kreiswahlleiterin ist Cornelia Panzert von Landratsamt Vogtlandkreis
*Wahlleiterin der Stadt Plauen ist Nadja Friedländer-Schmidt, FGL Bürgerbüro, Service, Wahlen

Wahlberechtigte
Derzeit sind ca. 51.000 Einwohner wahlberechtigt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlbezirke
Die Stadt Plauen wurde in 46 Wahlbezirke eingeteilt. Das Briefwahlergebnis werden von 13 Wahlvorständen ermittelt. Einer Übersicht über barrierefreie Wahlbezirke ist unter www.plauen.de/wahlen zu finden.

Briefwahl
Bislang wurden 12.700 Briefwahlunterlagen ausgestellt, damit wollen bislang rund 24 Prozent der berechtigten Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Bis Ende der 37. KW waren rund 60 Prozent der beantragten Briefwahlunterlagen wieder eingegangen. Die Stimmen werden dann in der Friedensschule ausgezählt.

Repräsentative Wahlstatistik
Für die repräsentative Wahlstatistik wurden vom Statistischen Bundesamt die Urnenwahlbezirke 19 (Rückert-Grundschule II) und 44 (Großfriesen) sowie der Briefwahlbezirk 1 festgelegt. Zum Briefwahlbezirk 1 gehören die Briefwähler der Wahlbezirke 2,3 und 4. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet.
Geregelt ist dieses Verfahren im Wahlstatistikgesetz. Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung. Jeder Betroffene erhält mit seinen Briefwahlunterlagen ein Hinweisblatt in dem das Verfahren erläutert wird. Genaueres hierzu ist in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Plauen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 nachzulesen.

Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:
* die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/ Wähler umfassen müssen.
* die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
* die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
* die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
* wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
* die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

In der Kita-Mäuseburg steht ein Team der Forschungsgruppe Wahlen bereit, die die Wähler noch mal um Abgabe ihrer Stimme bitten, um anhand derer erste Hochrechnungen anstellen zu können. Dies erfolgt freiwillig und genauso anonym und geheim.


Schulungen
In der Woche vor dem Wahltag werden drei Schulungstermine angeboten, in denen vorrangig den Wahlvorständen die Möglichkeit geboten wird, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und Wahlrechtsgrundsätze anzueignen. Zudem wird umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann. Diese finden statt am 21. September um 17 Uhr und am 22. September um 8.30 Uhr und 15 Uhr. Achtung: Bei einer Inzidenz über 35 gilt bei den Schulungen die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen).

Die Wahlvorstände treffen sich am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal. Ab 18.00 Uhr zählt der Wahlvorstand die Stimmen der Wahlen aus.

Corona-Hygieneauflagen
Die Wähler müssen im Wahllokal eine Mund-Nasen-Maske tragen. Dies gilt auch für den Wahlvorstand im jeweiligen Lokal. Nachweise der 3G müssen nicht erbracht werden.
Desinfektionsmittel steht bereit. Ein eigener Stift sollte mitgebracht werden.

Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Wahl
Alle öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen veröffentlicht.