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Datum: 09.12.2020

Corona-Ticker der Stadt Plauen, 9.12.: Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 14. Dezember 2020 bis 8. Januar 2021

Angesichts weiter hoher Infektionszahlen im Freistaat Sachsen hat sich die Staatsregierung zu einem harten Lockdown entschlossen.
Am 11. Dezember 2020 wird deshalb eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen, die ab 14. Dezember 2020 in Kraft treten und bis einschließlich 10. Januar 2021 gelten wird.

In dieser Verordnung wird für den genannten Zeitraum auch die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen festgelegt.

Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschulen Klassenstufe 1 - 4 wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Für die Kita- und Hortkinder wird in der Zeit vom 14. bis 22. Dezember 2020 sowie vom 4. bis 8. Januar 2021 ebenso eine Notbetreuung angeboten.

Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, wird die Notbetreuung nur für einen eng begrenzten Personenkreis systemrelevanter Berufe angeboten.
Näheres regelt die neue Corona-Schutz-Verordnung.

In den kommunalen Kindertageseinrichtungen erfolgt bereits jetzt die Abfrage des Bedarfes für eine Notbetreuung.
Dabei orientieren sich die Einrichtungen hinsichtlich der systemrelevanten Tätigkeitsbereiche und Berufe zunächst an den Festlegungen für den Notbetrieb im März und April dieses Jahres.

Auf der Website der Stadt Plauen www.plauen.de wird die neue Verordnung spätestens ab der kommenden Woche einsehbar sein.

Gegenwärtig liegen der Stadt Plauen noch keine Informationen zu den Auswirkungen der erneuten Schließung auf die Elternbeiträge vor.
Die Elternbeiträge für den Monat Dezember 2020 werden daher regulär erhoben. Sobald der Stadt entsprechende Regelungen des Freistaates zur Beitragserhebung vorliegen,
werden die Eltern und Personensorgeberechtigten entsprechend zeitnah informiert.


https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/12/08/harter-lockdown-fuer-schulen-und-kitas/