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Datum: 22.01.2024

Elternbeitrag für Kinderkrippenplatz seit 1. Januar angepasst

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2023 eine Anpassung des Elternbeitrages für einen Kinderkrippenplatz ab dem 1. Januar 2024 auf 213,87 Euro monatlich beschlossen. Dies betrifft die Betreuung von Betreuungszeit von 9 Stunden täglich. Bislang waren dafür 204,18 Euro zu zahlen.

Die Beiträge für Kindergarten- und Hortplätze bleiben unverändert bei 116,67 Euro (9 Stunden tägliche Betreuung) beziehungsweise bei 64,73 Euro (6 Stunden tägliche Betreuung). Hierzu wurde die in Paragraph 8 der Elternbeitragssatzung verankerte Übergangsregelung, nach der sich die Beiträge in den gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen bewegen müssen, bis zum 31. Dezember 2024 verlängert und die Anlage der Satzung ab 2024 aktualisiert. „Die durchschnittlichen Kosten pro Platz haben sich 2022 in allen Betreuungsbereichen um rund 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Wir setzen die gesetzliche Pflichterhöhung für den Krippenbereich um und lassen die Beiträge für Kindergarten und Hort unverändert. So wollen wir die Mehrbelastung für die Plauener Familien, die auch von Inflation und Preissteigerungen betroffen sind, so gering wie möglich halten“, so Bürgermeister Tobias Kämpf. „Die Mehrkosten werden damit zum Großteil von der Stadt Plauen kompensiert.“ Der bisherige Elternbeitrag für einen Krippenplatz hatte die gesetzlich festgelegte Mindestgrenze unterschritten. Auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung musste daher dieser Elternbeitrag für das Jahr 2024 auf den Mindestbeitrag von 15 Prozent angehoben werden, was einem Beitrag von 213,87 Euro entspricht. Es kommt so zu einer Erhöhung des ungekürzten Elternbeitrages um 9,69 Euro monatlich seit dem 1. Januar 2024. Die Satzung ist zu finden unter www.plauen.de/ebs

Grundsätzlich besteht für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt des Landratsamtes Vogtlandkreis übernommen wird.

Hintergründe: 

Das Sächsische Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) legt fest, dass die Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen durch die Gemeinde, durch das Land sowie durch Elternbeiträge aufgebracht werden.

Zum 30. Juni 2023 wurden die Personal- und Sachkosten des Jahres 2022 für die Plauener Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen berechnet und bekannt gemacht. Auf der Grundlage dieser Bekanntmachung können die Elternbeiträge für das Folgejahr angepasst werden.

Für eine Anpassung der Elternbeiträge sind in § 15 Abs. 2 SächsKitaG Mindest- und Höchstgrenzen festgeschrieben: So sollen die ungekürzten Elternbeiträge bei Krippen mindestens 15 und dürfen höchsten 23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent sowie bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten betragen (sog. Deckungsanteil).

Die festgestellten Gesamtkosten pro Platz und pro Monat betrugen im Jahr 2022:

•           Krippe: 1.425,78 Euro (9 Stunden)

•           Kindergarten: 594,08 Euro (9 Stunden)

•           Hort: 320,80 Euro (6 Euro)

Daraus ergeben sich folgende Mindestgrenze (15 Prozent) - Höchstgrenze (23 Prozent bzw. 30 Prozent) (Für das Schulvorbereitungsjahr im Kindergarten und für den Hort entfallen die Mindestgrenzen):

•           Krippe: 213,87 Euro bis 313,08 Euro (9 Stunden);

•           Kindergarten: 89,11 Euro bis 178,22 Euro (9 Stunden);

•           Hort:  91,88 Euro (6 Stunden)

Aktueller Elternbeitrag seit 1. Januar  2022 und Deckungsanteil:

Krippe: 204,18 Euro (9 Stunden) --> 14,32 % der Gesamtkosten 2022;

Kindergarten: 116,67 Euro (9 Stunden) --> 19,64 % der Gesamtkosten 2022;

Hort: 64,73 Euro (6  Stunden) --> 20,18 % der Gesamtkosten 2022

Die aktuellen Elternbeiträge für die Plätze in Kindergärten und Horten bewegen sich innerhalb der in § 15 Abs. 2 SächsKitaG festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen und können auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung der Stadt Plauen auch für das Jahr 2024 unverändert beibehalten werden.

Der aktuelle Elternbeitrag für einen Krippenplatz unterschreitet die im SächsKitaG festgelegte Mindestgrenze. Auf der Grundlage der Elternbeitragssatzung muss dieser Elternbeitrag für das Jahr 2024 auf den Mindestbeitrag von 15 Prozent angehoben werden, was einem Beitrag von 213,87 Euro entspricht. Es kommt so zu einer Erhöhung des ungekürzten Elternbeitrages um 9,69 Euro monatlich ab 1. Januar 2024.

Grundsätzlich besteht für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Jugendamt des Landratsamtes Vogtlandkreis übernommen wird.

Die Grundlage hierfür bilden die Bestimmungen in § 90 Abs. 3 und 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

Satzung: www.plauen.de/ebs

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