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Datum: 24.11.2023

Erinnerung Führerscheinumtausch – Frist endet für manche im Januar 

Die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises erinnert während der Umtauschaktion der „Altführerscheine“ erneut daran, dass die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen sind, ihren bisherigen Papierführerschein in eine gültige EU-Führerscheinkarte umzutauschen.

Die Frist zum Umtausch für diese Jahrgänge endet am 19. Januar 2024. Nach diesem Zeitpunkt liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, sollte der Umtausch versäumt worden sein und weiter der Papierführerschein vorgelegt werden. Bei Verkehrs- und Personenkontrollen kann das Versäumnis durch die zuständige Polizeibehörde dementsprechend geahndet werden.

Für den Umtausch der Führerscheine ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich. Die notwendigen Anträge können auf der Webseite des Vogtlandkreises im Bereich Fahrerlaubnisrecht/Umtausch angefordert und ausgefüllt werden.

Das Formular kann ausgefüllt, mit Kopien von Personaldokument und bisherigem Führerschein sowie einem biometrischen Passbild an das Landratsamt Vogtlandkreis, Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht, Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen gesandt oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes am Postplatz eingeworfen werden.

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