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Datum: 06.09.2023

Glasflaschenverbot für mehr Sicherheit am Festwochenende

Um die Sicherheit am Festwochenende des Plauener Herbsts zu erhöhen, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen – diese verbietet auf bestimmten Straßen und Plätzen zu bestimmten Zeiten das Mitführen und den Verkauf von Glasflaschen. Das Verbot gilt am Freitag (8. September) und Samstag (9. September) jeweils in der Zeit von 18 Uhr bis 2 Uhr am Folgetag in einem großen Teil des Stadtzentrums rund ums Festgelände*.

Verboten ist das Mitführen und das Verkaufen von Getränken in Glasflaschen und Gläsern. Was natürlich erlaubt ist: dass Getränkelieferanten Getränke in Glasbehältnissen liefern, und Personen, die die Glasflaschen „offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben“ - also eingekauft haben und nach Hause tragen.

Zudem gilt dieses Verbot nicht „für den Ausschank von Getränken zum sofortigen Verzehr innerhalb von geschlossenen Räumen“ - das heißt, Restaurants dürfen Getränke in Glasflaschen ausgeben; sowie „innerhalb der genehmigten Sondernutzungsflächen zur Außengastronomie im benannten Bereich“. Bekannt aus der allgemeinen Polizeiverordnung sollte außerdem sein, dass in der Stadt Leinenpflicht für Hunde herrscht (Paragraph 5) und dass wildes Urinieren verboten ist (Paragraph 8).

Die Allgemeinverfügung wurde am 4. September amtlich auf der Website der Stadt Plauen unter www.plauen.de/amtliche bekannt gegeben. Wer genau nachlesen möchte, wird dort fündig.

*Laut Allgemeinverfügung sind der Verkauf und das Mitführen von Getränken in Glasflaschen/Gläsern im folgenden Bereich (jeweils beide Straßenseiten und Gehwege) verboten:

Altmarkt, Marktstraße (einschließlich Verbindung Rathauslichthof zur Herrenstraße), Herrenstraße, Straßberger Straße (bis Nobelstraße), Lutherpark, Unterer Graben (einschließlich Mosen-Park, Oheim-Passage und Nonnenturm), Postplatz (einschließlich Wendedenkmal), Theaterplatz, Melanchthonstraße (vom Postplatz bis Hausnummer 1), Rathausstraße, Klostermarkt, Klosterstraße, Oberer Steinweg, Obere Endestraße (einschließlich Parkplatz sowie Grünfläche), Untere Endestraße, Kirchstraße.