Inhalt
Datum: 08.03.2024

Grünes Licht für Vater-und-Sohn-Ampelmännchen

Vater und Sohn dürfen auch weiterhin für Sicherheit an zwei Plauener Kreuzungen sorgen. Die Fußgängerampeln an den Kreuzungen Syrastraße/Hammerstraße/Komturhof und Neundorfer Straße/Marktstraße/Dobenaustraße tragen seit sechs Jahren ein Vater-und-Sohn-Motiv. 2017 hatte Plauen eine Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) für die besonderen Ampelmännchen erhalten, ab April 2018 begann die Umsetzung. Die Ausnahmegenehmigung war zunächst auf zwei Jahre befristet und wurde 2020 und 2022 verlängert. 

„Die aktuelle Auswertung des Unfallgeschehens hat ergeben, dass sich keinerlei Unfälle am Knoten Syrastraße/Hammerstraße/Komturhof in den letzten beiden Jahren ereignet haben. Das wurde dem LASuV mitgeteilt, woraufhin die Ausnahmegenehmigung für drei weitere Jahre verlängert wurde“, so Steffen Ullmann, Fachgebietsleiter Tiefbau.

Die Anlage Neundorfer Straße/Marktstraße/Dobenaustraße ist wegen dortigen Bauarbeiten seit April 2019 nicht in Betrieb. Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gilt allerdings auch für diese Ampelanlage.

Icon

Hintergrund:

Der damalige Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer hatte die Idee einer Plauener Tageszeitung aufgriffen und 2017 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt, die Figuren »Vater und Sohn«, deren Schöpfer der ehemalige Plauener Erich Ohser ist, als Ampelmännchen in Fußgängerampeln einzubauen. Der Antrag war notwendig, da die Verwendung anderer als der in der Straßenverkehrsordnung vorgegebenen Ampelmännchen nur mit Ausnahmegenehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit erfolgen kann.

Als Vorbild für die Idee aus Plauen wirkten die »Mainzelmännchen«, die in der Stadt Mainz in den Ampeln leuchten.


Bild vergrößern: Vater-und-Sohn-Ampelmännchen Ellen Liebner
Vater-und-Sohn-Ampelmännchen