Inhalt
Datum: 17.01.2024

Grundsteuer 2024: Bescheide nur bei Änderungen

Die Stadt Plauen setzt die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe und mit den gleichen Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr fest. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte am 11. Januar in den Amtlichen Veröffentlichungen der Stadt Plauen unter www.plauen.de/amtliche (Dokument 13.22.10/1-11-12).

Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres alle diejenigen Abgabenpflichtigen keinen gesonderten Grundsteuerbescheid erhalten, die für das Jahr 2024 ausschließlich Grundsteuer in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr zu entrichten haben. Diese Verfahrensweise ist gesetzlich zulässig. Sind neben den Grundsteuern jedoch auch Straßenreinigungsgebühren festgesetzt oder haben sich die Steuerschuldverhältnisse geändert, erging beziehungsweise ergeht für 2024 ein Jahresbescheid an die betroffenen Abgabenpflichtigen.

Abgabenpflichtige mit Einzugsermächtigung müssen nichts tun. Die Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich jedoch die mitgeteilte Bankverbindung oder das Kassenzeichen geändert haben, ist diese Änderung der Stadtkasse noch vor Fälligkeit mitzuteilen (per E-Mail an stadtkasse@plauen.de). Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt, ist die Grundsteuer zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Abgabenpflichtigen zu überweisen.

Bild vergrößern: Luftaufnahme mit Blick auf Altmarkt und Altes Rathaus Oliver Orgs
Luftaufnahme mit Blick auf Altmarkt und Altes Rathaus