Hinweise zum Winterdienst auf Gehwegen in der Stadt Plauen
Winterdienst für kommende Monate gut gerüstet
Für die Wintermonate in der Spitzenstadt ist der Plauener Winterdienst vorbereitet. Reichlich Streusalz, Schneezäune und Räumfahrzeuge stehen dafür bereit. Insgesamt hat die Stadt rund 2.000 Tonnen Salz für diesen Winter auf Lager. Bei Bedarf können noch bis zu 700 Tonnen Salz zusätzlich abgerufen werden. Die Schneezäune stehen bereits seit der 45. Kalenderwoche.
Jedes Jahr ist das Ziel, dass bei Wintereinbruch und Schnee morgens um 6.00 Uhr die Hauptstraßen genutzt werden können. Das ist auch wichtig für den öffentlichen Personennahverkehr. Geräumt wird entsprechend der geltenden Prioritäten:
• 1 A - Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung (Staatsstraßen/Kreisstraßen);
• 1 - Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr, Zentrale Bushaltestellen, Zufahrtsstraßen zum Klinikum, zu Schulen, zur Feuerwehr, zur Polizei, zu Parkhäusern;
• 2 - steile Wohnsammelstraßen, Fußgängerüberwege an den vorgenannten Straßen, Straßen in Industriegebieten, wichtige Nebenstraßen;
• 3 - alle anderen Straßen und Wege, ebene Wohnstraßen.
Der Hauptauftragnehmer für den Plauener Winterdienst ist die Abfallentsorgung Plauen (AEP). Zusammen mit den Kooperationspartnern AHP Plauen, ISP Plauen, PPT und Gemeinhardt
Großfriesen, dem Hausmeisterdienst Trommer sowie dem Hausmeisterdienst Profi sind die Mitarbeiter und die notwendige Technik vorbereitet. „Bei starkem Schneefall ist es nicht möglich, dass alle Straßen und Fußwege zur gleichen Zeit geräumt werden. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Bürger auf die winterliche Jahreszeit eingestellt ist“, so der Hinweis von Enrico Schmidt vom städtischen Bauhof. Probleme können vermieden werden, indem sich jeder eigenständig über die aktuelle Wetterlage informiert. Das Fahren mit Winterreifen sowie die Einhaltung der Räum- und Streupflicht sind darüber hinaus selbstverständlich.
Für die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen sind Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke verpflichtet. Dies ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Plauen geregelt.
Wann ist der Winterdienst durchzuführen?
Auf den Gehwegen ist an Werktagen ab 06.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Wie ist der Winterdienst durchzuführen?
Im Rahmen der Winterwartung sind die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 m zu räumen und bei Glätte zu streuen. Ist der Gehweg schmaler, so ist die gesamte Gehwegbreite zu beräumen.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,50 m Breite des öffentlichen Verkehrsraums, beginnend an der Grundstücksgrenze, freizuhalten.
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sind die Gehwege so von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. Die Gehwege an Straßenkreuzungen, an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen sind von Schnee freizuhalten und zu streuen. Geschlossene Schneewälle an Geh- oder Fahrbahnrändern sind zu vermeiden.
Die Winterwartung auf den Fuß- und Verbindungswegen hat entsprechend den Regelungen für die Gehwege zu erfolgen.
Welches Streumittel ist geeignet?
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit entsprechenden Stoffen abzustumpfen wie z.B. Granulat, Splitt oder Sand. Nach der Winterperiode ist das Streugut unverzüglich zu entfernen.
Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten.
Ihre Verwendung ist nur erlaubt:
- in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, z. B. bei Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist
- an gefährlichen Stellen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf und -abgängen, bei starkem Gefälle bzw. bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen.
Baumscheiben und/oder begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
Wo dürfen die Schneemassen gelagert werden?
Der Schnee ist so auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Bei Straßen ohne Gehweg ist der Schnee an der Grundstücksgrenze abzulagern. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel darf Schnee nicht abgelagert werden.
Die Straßenrinnen, die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Schnee und Eis von privaten Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden
Was passiert bei Nichtbeachtung der Winterdienstpflicht?
Wird die Winterdienstpflicht nicht im gebotenen Umfang erfüllt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit Geldbuße und/oder Zwangsmaßnahmen geahndet werden.
Kommt es zu Personenschäden, kann ein Strafverfahren gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet werden.
Der Fachbereich Tiefbau/Straßenverwaltung der Stadt Plauen bittet um Beachtung dieser Hinweise.