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Datum: 22.01.2024

Kommunale Wärmeplanung für Plauen beginnt

Bis spätestens Juni 2028 muss für die Stadt Plauen eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Die Stadtverwaltung hat diesen umfangreichen Planungsprozess bereits frühzeitig im Jahr 2023 begonnen, sodass bis Ende 2024 ein Wärmeplan vorliegen soll.
Ziel ist es, mit dem Wärmeplan die wesentlichen Grundlagen für die künftige Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien zu setzen. Neben regenerativen Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie oder Biomasse werden auch die Potenziale zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz untersucht.
Der Wärmeplan entwickelt dabei verschiedene Szenarien, definiert konkrete Maßnahmen und zeigt schrittweise den Weg auf, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Plauen realisiert werden kann. Es werden einerseits die Stadtgebiete identifiziert, die perspektivisch mit Fernwärme oder Wasserstoff versorgt werden können, und andererseits die Regionen, in denen dezentrale Lösungen zum Einsatz kommen sollen. Damit soll Planungssicherheit geschaffen werden, sowohl für Gebäudeeigentümer und Unternehmen als auch für Energieversorger und Netzbetreiber.
Die Grundlage bildet das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Dieses definiert die zu untersuchenden Inhalte und die dafür zu erhebenden Daten. Die Datenerhebung erfolgt dabei ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und weiteren übergeordneten Stellen. Es werden keine Daten von Bürgerinnen und Bürgern abgefragt und es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Das Wärmeplanungsgesetz bildet einige Schnittstellen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus. Das GEG ist grundsätzlich technologieoffen gestaltet; die Wärmeplanung bietet dafür eine Entscheidungshilfe, welche Technologien in den jeweiligen Stadtteilen besonders geeignet sind. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG.
Der Wärmeplan ist aller fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Somit stellt die Wärmeplanung nun den Auftakt für einen längerfristigen Prozess dar, der in den kommenden Jahren evaluiert und an den künftigen Entwicklungen ausgerichtet werden muss.
Die Stadtverwaltung Plauen erarbeitet die kommunale Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planungsbüros mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH und KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH.
Weitere Informationen sind unter www.plauen.de/waermeplanung zu finden. Im März soll eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger stattfinden, bei der der aktuelle Stand vorgestellt wird und Fragen beantwortet werden können.
Das Vorhaben »KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Plauen« wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.