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Datum: 30.01.2024

Plauener Oberbürgermeister Steffen Zenner positioniert sich zu Übergriff am Sonntagabend

Plauener Oberbürgermeister Steffen Zenner positioniert sich zu Übergriff am Sonntagabend

Am Sonntag sind in Plauen kurz nach Mitternacht zwei Männer von vier Personen angegriffen und verletzt worden. Polizeibeamte konnten zwei Tatverdächtige stellen, Zeugen werden gesucht.

Die Mitarbeiter eines Bestattungsinstituts waren auf der Reichenbacher Straße stadtauswärts unterwegs gewesen und laut Polizeiangaben an der Haltestelle Knielohstraße von den Männern angehalten worden. Fahrer und Beifahrer stiegen aus und wurden von insgesamt vier Männer angegriffen, sie erlitten Schläge und Tritte. Anschließend flüchteten die vier Angreifer.

Oberbürgermeister Steffen Zenner: „Für so etwas habe ich null Verständnis und auch keine Toleranz. Die hervorragend agierende Polizei musste die beiden gefassten und inhaftierten Täter nach kurzer Zeit wieder laufen lassen, eine für die Polizisten wie auch für mich absolut unbefriedigende Situation. Ich hoffe, dass auch die beiden anderen Verdächtigen schnell gefasst werden und alle vier konsequent bestraft werden. Zudem hoffe ich, dass die angegriffenen Mitarbeiter des Bestattungsinstituts bald wieder wohlauf sind.“

Immer wieder sorgen vereinzelte, zumeist junge Migranten für Unruhe in der Stadt, die dann hohe Wellen schlagen. „Auch, wenn Plauen im bundesweiten Vergleich absolut keine Ausnahme bildet, ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass für diese Straftaten tatsächlich nur ein kleiner Teil von integrationsunwilligen Migranten verantwortlich ist. Umso wichtiger erscheint es mir, eben diese Vorfälle juristisch sofort und hart zu sanktionieren, das wurde versäumt! Es erscheint mir zudem geboten, dass bei einem derartigen Verhalten ein etwaiges Aufenthaltsrecht verwirkt ist.“       

OB Steffen Zenner weiter: „Was mir aber genauso wichtig ist: Der Großteil der hier lebenden Migranten verhält sich absolut gesetzeskonform, weiß sehr wohl zu schätzen, welche große Unterstützung sie erhalten. Deshalb sind verallgemeinerte Hetze, Häme und Diskreditierung gegen ausländische Mitbürger nicht angezeigt.“

Um das Sicherheitsgefühl in unserer Stadt zu verbessern, sind verschiedene Maßnahmen angelaufen, unter anderem die erhöhte Bestreifungsfrequenz im Stadtgebiet.

Stadt und Polizei können stets nur im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse handeln. Da auch immer wieder Forderungen laut werden, was die Stadt tun soll: Kreisangehörige Städte sind in wenigen Bereichen rund ums Asyl- und Migrationsrecht gesetzlich zuständig. Stadt oder Oberbürgermeister dürfen in diesen Bereichen nichts Wesentliches entscheiden. Für Aufgaben, wie die Bearbeitung von Asylanträgen, die Aufnahme und Unterbringung von Migranten sowie Abschiebungen sind die jeweiligen Landkreise bzw. der Bund zuständig. Diese Aufgaben wurden gesetzlich zugewiesen.

Aufgaben für kreisangehörige Kommunen:

  • Bereitstellung von Grundstücken für Unterbringung – Kommunen (gesetzlich zugewiesen)
  • Integration mit Unterstützungsangeboten und Hilfsleistungen nach Leistungsmöglichkeit
  • Gefahrenabwehr – Kommune, örtliche Polizeibehörde

Gesetzliche Zuständigkeitsverteilung im Bereich Asyl, Migration und Aufenthalt im Überblick:

  • Bearbeitung Asylantrag – Bund (gesetzlich zugewiesen)
  • Erstaufnahme – Land (gesetzlich zugewiesen)
  • Verantwortlichkeit Erstaufnahmeeinrichtungen – Land (gesetzlich zugewiesen)
  • Vollzug Aufenthaltsgesetz – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
  • Vollzug Asylbewerberleistungsgesetz – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
  • Unterbringung der Ausländer – Landkreis (gesetzlich zugewiesen)
  • Rückführungen (Ausweisungen/Abschiebungen) – Land (gesetzlich zugewiesen)