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Datum: 23.12.2020

Wohngeldbehörde im Januar zwei Tage geschlossen

Am 4. und 5. Januar 2021 bleibt die Wohngeldbehörde der Stadt geschlossen. Technische Umstellungen aufgrund einer Wohngeldgesetzesnovelle sind nötig.

Die Mitarbeiter sind an diesen beiden Tagen weder per Telefon, E-Mail oder Fax erreichbar. Anträge auf Wohngeld können jedoch weiterhin im Briefkasten des Rathauses (Unterer Graben 1, 08523 Plauen - Eingang bei Tourist-Info) eingeworfen oder während der regulären Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgegeben werden. Die Beantwortung des eingehenden Schrift-, E-Mail- und Faxverkehrs erfolgt ab dem 6. Januar.

Ab dem 6. Januar ist die Wohngeldbehörde wieder zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch nur in dringenden Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvergabe möglich.

www.plauen.de/wohngeld