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Datum: 03.06.2020

Anfrage Heiko Wogenstein, sachkundiger Einwohner, auf Vorschlag der SPD/Grüne/Initiative-Fraktion im Finanzausschuss vom 20.02.2020, öffentlicher Teil, TOP 6. Anfragen

Heiko Wogenstein, sachkundiger Einwohner, erinnert an ein Gespräch zwischen Bürgermeister Zenner und der ehemaligen Pflegekoordinatorin vom Landratsamt im vergangenen Jahr. Hier wurde darüber gesprochen, eventuell Parkflächen in der Innenstadt für die Pflegedienste zur Ver-fügung zu stellen bzw. Parkerleichterungen für die Pflegedienste anzubieten.
Er fragt nach dem aktuellen Sachstand zu diesem Thema und ob es bereits Planungen hierfür gibt bzw. ob es bereits eine Rückantwort an das Pflegenetzwerk gab.

Bürgermeister Levente Sárközy antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

»Nach den Regelungen der StVO dürfen generelle Ausnahmen von den Park- und Halteverboten zu Gunsten bestimmter Personengruppen zur Erleichterung der Berufsausübung grundsätzlich nicht erteilt werden.
Der straßenrechtliche Gemeingebrauch garantiert einen Anspruch aller Verkehrsteilnehmer auf Nutzung des Straßenraums, der nicht mittels gezielter Freistellungspraxis für bestimmte Berufs- und Personen-gruppen unterlaufen werden darf. Dies gilt bisher auch für wichtige Dienstleistungssparten wie Pfle-gedienste.

Da sich die Anfragen, ob die Erteilung von Ausnahmeregelungen vom Halten und Parken für Pflege-dienste möglich ist, in letzter Zeit häufen, prüft die höhere Straßenverkehrsbehörde (LASuV), ob eine sachseneinheitliche Regelung getroffen werden kann. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Plauen unterstützt diese Initiative.«