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Datum: 04.07.2022

Anfrage Stadtrat Prof. Dr. Lutz Kowalzick, CDU-Fraktion, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 22.06.2022 - öffentlicher Teil

Stadtrat Prof. Dr. Lutz Kowalzick, CDU-Fraktion, merkt an, dass vom Immunologischen Institut der Universität Halle Briefe bezüglich einer Online-Umfrage zum Thema Corona an die Plauener Bevölkerung versendet wurde.
In diesem Schreiben wird angegeben, dass die Adressdaten vom Einwohnermeldeamt der Stadt Plauen kommen.
Er möchte wissen, ob dies bekannt ist und welche Meinung die Verwaltung dazu hat. Oberbürgermeister Zenner sagt eine Beantwortung durch das Einwohnermeldeamt zu.

Kerstin Wolf, Bürgermeisterin des Geschäftsbereiches II antwortet auf diese Anfrage:

»Am 02.12.2021 erhielt die Fachgebietsleiterin des FG Pass- und Meldewesen eine Anfrage der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ein Konsortium
verschiedener Kliniken und Institute der Universitätsmedizin Halle-Wittenberg führe eine digitale Studie (DigiHero-Studie) zur Untersuchung der Gesundheit der Bevölkerung ganz Deutschlands durch. Um eine möglichst große, zufällige Stichprobe (=Teilnehmer) von je 10.000 Personen je Bundesland zu gewinnen, sollten ca. ein Drittel der Bevölkerung postalisch angeschrieben werden.
Nach § 46 Bundesmeldegesetz (BMG) darf eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur erteilt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt.
Da das Fachgebiet Pass- und Meldewesen Vorbehalte bezüglich des öffentlichen Interesses der Studie hatte, wurde hierzu eine Klärung über die Kommunalaufsicht angeregt.
Am 07.02.2022 wurde hierzu durch die Sachbearbeiterin Meldestellenaufsicht der Kommunalaufsicht des Vogtlandkreises erklärt, dass die Landesdirektion Dresden nach nochmaliger Rücksprache per Mail mitteilte, dass bezüglich der Datenübermittlung keine Bedenken bestehen und eine Gruppenauskunft nach
§ 46 Bundesmeldegesetz erteilt werden kann. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung liege grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
In Folge dieser Information wurde die Gruppenauskunft Anfang Mai 2022 erteilt.«