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Datum: 01.07.2020

Anfrage von Gerd Steffen, sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der SPD/Grüne/Initiative-Fraktion, im Stadtrat vom 22 Juni 2020, TOP 5. Anfragen, öffentlicher Teil

Herr Steffen, sachkundiger Einwohner auf Vorschlag der SPD/Grüne/Initiative-Fraktion, stellt eine Frage zur Verkehrsanbindung des Wohngebietes »An der Eiche« von der »Alten Oelsnitzer Straße« über die Straße »Am Galgenberg« in Richtung Tierheim. Die Straße »Am Galgenberg« ist mit Zone 30 beschildert. Die nach links zu erreichende Straße »Rudolf-Friedrichs-Ring« ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Inmitten dieses neu errichteten Teils führt ein Gehweg in die mit Zone 30 beschilderte Straße. Kinder, die dort langlaufen, wissen nicht, dass die Fahrzeuge dann schneller fahren dürfen. Auch die Mitarbeiter des Tierheimes bestätigten, dass 30 km/h auf dieser Straße zu schnell sind.
Herr Steffen fragt deshalb, ob die Möglichkeit besteht, den gesamten Bereich ab »Oelsnitzer Straße« einschließlich des Wohngebietes sowie die Straße »Am Galgenberg« bis zum Tierheim als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Bürgermeister Levente Sárközy antwortet auf diese Anfrage wie folgt:

»Das Neubaugebiet am »Rudolf-Friedrichs-Ring« ist an allen Zufahrten ordnungsgemäß als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet. Diese Beschilderung ist für den gesamten Bereich zweckmäßig, zumal auch die verkehrlichen und baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich geschaffen wurden.

Aus dem Wohngebiet auf die Straße »Am Galgenberg« führt ein kleiner Gehweg. Dieser ist im Gegensatz zur Straße »Am Galgenberg« anders gepflastert. Geht man aus dem Wohngebiet auf die Straße »Am Galgenberg« sieht man durch den Belagwechsel, dass es sich dort um einen anderen Verkehrsbereich handeln muss. Somit ist auch für den Fußgänger klar, dass er erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen muss.

Die Straße »Am Galgenberg« einschließlich der Gartenwege liegt innerhalb einer Zone 30.
Die Voraussetzungen für die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches sind dort baulich in keiner Form gegeben - eine überwiegende Aufenthaltsqualität ist nicht vorhanden. Weiterhin spricht der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches auch der Durchgangsverkehr zum Tierheim entgegen.

Der Fahrzeugverkehr auf der Straße »Am Galgenberg« hat keine untergeordnete Bedeutung.
Die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches auf die Straße »Am Galgenberg« wird aufgrund dessen abgelehnt.«