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Datum: 22.03.2022

Anfrage von Stadträtin Uta Seidel, Fraktion DIE LINKE, in der Stadtratssitzung vom 01.03.2022

Stadträtin Uta Seidel, Fraktion DIE LINKE, fragt nach, wann die Vereine (der Kinder- und Jugendarbeit) die 1. Abschlagszahlung bekommen.
Sie fragt weiterhin, ob inzwischen der Vertrag mit dem Vogtlandkreis abgeschlossen wurde. Auf der Einladung für den Jugendhilfeausschuss des Vogtlandkreises sei informiert worden, dass die Abstimmung mit der Stadt Plauen zur Höhe der kommunalen Beteiligung noch offen sei.

Bürgermeister Tobias Kämpf antwortet auf diese Anfrage:
»Die Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Vogtlandkreis zwischen der Stadt Plauen und dem Landratsamt Vogtlandkreis wurde vom Oberbürgermeister der Stadt Plauen unterschrieben und am 07.02.2022 dem Landrat des Vogtlandkreises zur Unterschrift zugesandt.

In der Folge wurde im Jugendhilfeausschuss des Kreistages am 03.03.2022 darüber informiert, dass die Verwaltungsvereinbarung vorliegt und auch vom Landrat unterzeichnet ist. Damit ist die angemessene Förderung aller Plauener Träger der Jugendarbeit in 2022 gesichert. Nach Auskunft der Landkreisverwaltung werden die entsprechenden Zuwendungsbescheide aktuell erstellt und den Trägern zugesandt. Die Förderanträge der Träger, die eine Verminderung des Eigenanteils im Jugendamt beantragt haben, befinden sich noch in der Prüfung. Doch auch diese Träger können zeitnah mit der Zusendung der Zuwendungsbescheide rechnen. Nach der Bescheidung erfolgt die reguläre Bezuschussung.

Die Information der Vereine der Kinder- und Jugendarbeit zum Stand und zum Verfahren der Förderung im Jahr 2022 obliegt dem Landratsamt Vogtlandkreis als dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.«