Inhalt
Datum: 04.07.2019

Antwort des Kultusministers Christian Piwarz zur Dittes-Oberschule

Die Antwort von Sachsens Kultusminister Christian Piwarz in der Frage zur Zukunft Dittes-Oberschule ist bei der Stadt Plauen eingegangen. Hintergrund: Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer hatte sich zuvor mit einem Schreiben und der Bitte, sich persönlich und dringend für den Erhalt der Dittes-Oberschule einzusetzen, an ihn gewandt.

Der OB bat um die Ausnahme, eine einzügige Klassenbildung zu gewähren - um die Schule in die Zukunft führen zu können. Die Schule ist zweizügig ausgewiesen, an Oberzentren müssen mit dem neuen Schulgesetz zwingend zwei fünfte Klassen in Oberschulen gebildet werden. Über 30 Anmeldungen gingen für das Schuljahr 2019/2020 ein, die Mindestschülerzahl für eine Klasse liegt bei 20.

Kultusminister Piwarz nahm den Brief zum Anlass, die Sachlage in Bezug auf die Plauener Oberschulen darzulegen, wie sie sich aus Sicht des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sowie des Landesamts für Schule und Bildung darstellt. Er schrieb an den Oberbürgermeister: »Die Stadt Plauen verfügt im Schuljahr 2019/2020 über fünf Oberschulen mit insgesamt zehn Zügen in der Klassenstufe 5. Zwei Oberschulen - die Friedensschule und die Hufeland-Oberschule - werden dreizügig geführt. Beim Schüleraufkommen in der Stadt Plauen ist kein relevanter Anstieg zu verzeichnen, sodass mittelfristig von zehn bis elf Zügen auszugehen ist. Sollten zwei Oberschulen wieder dreizügig geführt werden, müssten dauerhaft Schüler für 12 Klassenzüge zur Verfügung stehen. Dies ist nach den Prognosen aber, entgegen Ihrer Argumentation, nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Es besteht sogar die Gefahr, dass andere Oberschulen ohne die Entscheidung des Schulträgers ebenfalls in Gefahr geraten, da auch hier Anmeldezahlen nicht ausreichen könnten.
Die Stadt Plauen muss daher als Schulträger Entscheidungen zugunsten eines langfristig stabilen Schulnetzes im Bereich der Oberschulen treffen. Die Dittesschule läuft seit mehreren Jahren einzügig.
Im Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 26. April 2017 hat der Sächsische Landtag beschlossen, einzügige Oberschulen gerade nicht in Oberzentren wie der Stadt Plauen zuzulassen. Hintergrund ist, dass Oberzentren aufgrund ihres größeren Schüleraufkommens regelmäßig in der Lage sind, mehrere Schulen einer Schulart zu unterhalten und dabei das Schüleraufkommen effizient auf die Schulen zu verteilen. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist an das Gesetz gebunden. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass es keine Möglichkeit gibt, ohne eine geänderte Sachlage den bereits bestandskräftigen Bescheid zum Mitwirkungsentzug an einer Klassenstufe 5 der Dittes-Oberschule in Bezug auf das Schuljahr 2019/2020 aufzuheben. Dies gilt im Übrigen auch mit Blick auf andere Oberzentren, die regelmäßig ebenfalls schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen haben, um ihre Schulen zu erhalten.«
Außerdem wurde vom Ministerium angefügt, dass die Stadt Plauen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Mitwirkungsentzug keine Rechtsgründe gegen einen Mitwirkungsentzug vorgetragen hat.

Dazu ist anzumerken: »Das sächsische Schulgesetz ist eindeutig in der Frage, dass an Oberzentren für Oberschulen mindestens zwei Parallelklassen gebildet werden müssen«, zieht Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer Fazit. »Deswegen wäre eine erfolgreiche einzügige Klassenbildung nur durch einen Ministerentscheid als Ausnahme vom Gesetz zu erreichen. Diese Ausnahme wurde mit dem Schreiben abschlägig beantwortet. Die Schulpolitik im Freistaat Sachsen zeigt sich wieder einmal nicht flexibel«, so der OB.