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Datum: 05.05.2021

Fördermöglichkeiten für private Haus- und Grundstückseigentümerim Fördergebiet »Östliche Bahnhofsvorstadt« der Stadt Plauen

Die Stadt Plauen hat sich im Jahr 2016 erfolgreich um die Neuaufnahme des Fördergebietes »Östliche Bahnhofsvorstadt 2016 - 2025« in das Bund-Länder-Programm »Soziale Stadt«
(ab 2021 neue Bezeichnung: »Sozialer Zusammenhalt«) der Städtebaulichen Erneuerung beworben.

Bis zum Jahr 2025 können auch private Haus- und Grundstückseigentümer von der Förderung von Bund und Land (Städtebauförderung) profitieren. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln in den einzelnen Jahren können Fördermittel für

- die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude, insbesondere von Dach und Fassade inkl. notwendiger Arbeiten an den Außenanlagen
und
- den Rückbau leer stehender Nebengebäude
beantragt werden.
Die Fördermöglichkeiten werden in der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung, RL StBauE vom 14.08.2018 geregelt. Für bauliche Maßnahmen an Dach und Fassade ist eine pauschale Förderung in Höhe von 25 Prozent für die entsprechenden Kostengruppen gemäß DIN 276 einmal pro Objekt möglich. Insbesondere ist zu beachten, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöhen und diese den Anforderungen der Energieeinsparverordnung vom 24.07.2007, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 24.10.2015 in der jeweils geltenden Fassung und, soweit einschlägig, auch die Werte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes vom 07.08.2008, das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20.10.2015 geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechen.
In Ausnahmefällen, bei besonders städtebaulich wertvollen Gebäuden, kann auf der Grundlage der Ermittlung der unrentierlichen Kosten die Förderung von kompletten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt konkret für jedes Projekt.
Rückbaumaßnahmen von Nebengebäuden können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Die Fördermittel setzten sich aus je einem Drittel von Bund, Land und Kommune zusammen. Aufgrund der schwierigen Haushaltlage der Stadt Plauen lässt die Richtlinie zu, dass ein Teil des Eigenanteils der Kommune von den Eigentümern übernommen werden kann. Die Stadt trägt daraufhin nur jeweils 10 Prozent.
Ein Beispiel: Förderung: 9.000,00 Euro
Anteil Bund/Land: 6.000,00 Euro
Eigenanteil der Stadt: 3.000,00 Euro
davon trägt der Eigentümer: 2.100,00 Euro
Auszahlungsbetrag an ET: 6.900,00 Euro

Der Fördermittelantrag sollte mit dem entsprechenden Formular gestellt werden. Dieses ist erhältlich beim Verfahrensträger, der Westsächsischen Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS), Seestraße 54 in 08523 Plauen oder auf der Plauener Website unter
www.plauen.de/ssp

Alle dem Antrag beizulegenden Unterlagen werden im Formular aufgeführt.
Auf dieser Internetseite ist die Fördergebietskulisse einsehbar.

Eine detaillierte Beratung zu den Maßnahmen erfolgt nach Terminvereinbarung über den Sanierungsträger der Stadt Plauen der WGS mbH (Kontakt siehe unten).
Ebenso sind Vorabinformationen, telefonisch oder per E-Mail, auch durch die unten genannten Ansprechpartner der Stadt Plauen möglich.

Da die Mittel nur in einem begrenzten Rahmen zur Verfügung stehen, werden die Fördermittelanträge entsprechend ihres Eingangs erfasst. Die mögliche Förderung richtet sich nach der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen sowie den dafür ermittelten Baukosten. Zu den Details berät der Verfahrensträger.
Ansprechpartner:
Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH
Frau Polster-Roth
Seestraße 54
08523 Plauen

Tel.: 03741/3800-0 (17), E-Mail: spolster-roth@wgs-sachsen.de

Stadt Plauen
Fachbereich Bau und Umwelt
Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt
Unterer Graben 1
08523 Plauen

Frau Müller Tel.: 03741/291-1716, E-Mail: diana.mueller@plauen.de
Frau Riedel Tel.: 03741/291-1668, E-Mail: katja.riedel@plauen.de