Feuer in bestimmten Fällen anmelden
Das Abbrennen offener Feuer im privaten Bereich und auf ausgewiesenen Lagerfeuer- und Grillplätzen ist nicht anzeigepflichtig, wenn die Stapelhöhe sowie der Stapeldurchmesser 1 Meter nicht überschreitet,nur trockenes unbehandeltes Holz in befestigten Feuerstätten sowie handelsübliches Grillmaterial oder Grillgeräte verwendet werden und zum Zeitpunkt des Abbrennens die Waldbrandgefahrenstufe 3 nicht erreicht ist. Feuer, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind anzeige- und genehmigungspflichtig.
Das Anzeigeformular ist auf der Internetseite der Stadt Plauen abrufbar: www.plauen.de/formulare unter "Sonstiges".
Kontakt:
E-Mail an polizeirecht@plauen.de, Telefon: Laura Kühnel (03741/291-2782.