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Datum: 27.02.2020

Vater und Sohn weiterhin auf Ampeln in Plauen

Seit Dezember 2017 hat Plauen dank einer Ausnahmegenehmigung Fußgängerampeln mit Vater und Sohn-Silhouetten an den Kreuzungen Neundorfer Straße/ Marktstraße/ Dobenaustraße/ Unterer Graben sowie Syrastraße/ Hammerstraße/Komturhof. Ab April 2018 waren die ersten Ampeln mit den Motiven umgerüstet worden.

Die Ausnahmegenehmigung war zunächst auf zwei Jahre befristet. Im Dezember war eine Entfristung beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) beantragt worden. Vorerst galt die weitere Genehmigung bis 28. Februar.
Am 26. Februar kam mit dem neuen Bescheid des LaSuV eine weitere Genehmigung, die bis 28. Februar 2022 gilt.
Laut des Landesamts kann »über eine dauerhafte Entfristung noch nicht abschließend entschieden werden, da noch keine ausreichenden Erkenntnisse über die Auswirkungen der Sinnbilder auf die Verkehrssicherheit vorliegen. Zur Erlangung dieser Erkenntnisse sollen die kommenden beide Jahre genutzt werden«.