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Datum: 25.07.2019

Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag am 1. September

Am 1. September 2019 sind die 52.165 (Stand: 22.07.2019) wahlberechtigten Plauenerinnen und Plauener zum letzten Mal in diesem Jahr an die Wahlurnen gerufen. Gewählt wird der Siebte Sächsische Landtag. Dieser besteht aus 120 Abgeordneten, von denen 60 nach Kreiswahlvorschlägen und 60 nach Landeslisten gewählt werden. Der Freistaat ist deshalb in 60 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Plauen bildet den Wahlkreis 1, Vogtland 1. Das Vogtland besteht darüber hinaus noch aus den Wahlkreisen 2, 3 und 4.
Der Kreiswahlausschuss des Vogtlandkreises hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2019 die eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl in den Wahlkreisen 1, 2, 3 und 4 geprüft und über deren Zulassung oder Zurückweisung entschieden. Für den Wahlkreis 1 - »Vogtland 1«, wurden zugelassen:
Listenplatz Partei Kennwort Name, Vorname
1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Heidan, Frank
2 DIE LINKE DIE LINKE Schwarz, Maik
3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Pfeil-Zabel, Juliane
4 Alternative für Deutschland AfD Schaufel, Frank
5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE Liebscher, Gerhard
7 Freie Demokratische Partei FDP Gerbeth, Sven
8 FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER van Heiden, Daniel

Der Landeswahlausschuss als zuständiges Wahlorgan für die Zulassung der Landeslisten hat am 5. Juli 2019, in öffentlicher Sitzung die Landeslisten von 19 Parteien für die Landtagswahl am 1. September 2019 zugelassen
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2. DIE LINKE (DIE LINKE)
3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
4. Alternative für Deutschland (AfD)
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
7. Freie Demokratische Partei (FDP)
8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
10. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
11. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basis-demokratische Initiative (Die PARTEI)
12. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
13. Aufbruch deutscher Patrioten (ADPM)
14. Die blaue Partei (Blaue #TeamPetry)
15. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
16. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
17. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
18. Partei der Vernunft (PDV)
19. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)

Wahlbenachrichtigungsbrief
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden den Wahlberechtigten ab 29. Juli bis spätestens 11. August 2019 per Post zugestellt.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält wichtige Informationen z.B.:

o die Wählerverzeichnisnummer,
o in welchem Wahlraum man am Wahlsonntag wählen gehen kann
o ob dieser Wahlraum barrierefrei ist
o wo gegebenenfalls Informationen über einen anderen barrierefreien Wahlraum erhältlich sind.

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist der Wahlscheinantrag aufgedruckt, mit dem man seine Briefwahlunterlagen beantragen kann. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist unbedingt aufzubewahren, da er am Wahlsonntag im Wahlraum benötigt wird.

Briefwahl
Beantragung:
Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.

Möglichkeiten der Beantragung:
o persönlich, im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses, Unterer Graben 1, Zimmer 13:
Bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und den Personalausweis mitbringen.
o schriftlich, unter Verwendung des Wahlscheinantrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes,
o per online-Formular unter der Internetadresse www.plauen.de/wahlen (ab 29. Juli)
o oder unter Verwendung des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR Codes (ab 29. Juli).
o per E-Mail an die Adresse Briefwahl@plauen.de (ohne Datei-Anhänge - diese werden nicht bearbeitet)
o per Fax an 0 37 41 / 291 - 11 09
In dem Antrag sind immer Name, Vorname, die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum anzugeben.

Briefwahlunterlagen und Stimmenabgabe im Rathaus
Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragsteller erfolgt erst dann, wenn der Wahlbehörde alle benötigten Wahlunterlagen, wie zum Beispiel Stimmzettel, zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall, können die Briefwahlunterlagen auch im Briefwahl-/Bürgerbüro beantragt und abgeholt werden. Außerdem kann man dann, voraussichtlich ab 5. August, in den im Rathaus aufgestellten Wahlkabinen seine Stimmen abgeben. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen dabei hilfreich zur Seite. Der genaue Termin wird sowohl auf der Internetseite www.plauen.de/wahlen als auch in den Medien veröffentlicht werden.

Erreichbarkeit des Briefwahl-/Bürgerbüros
Briefwahl-/Bürgerbüro im Rathaus
Unterer Graben 1
Zimmer 13
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs, von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags, von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
donnerstags, von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags, von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
samstags (10. bis 24. August) von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Auf Grund der Bauarbeiten im Rathaus ist das Briefwahl-/Bürgerbüro am besten über den neuen baubedingten Haupteingang in der Herrenstraße (zwischen Stadtarchiv und Tourist-Information) erreichbar. Genutzt werden kann der Aufzug bis in die Ebene »E« - Erdgeschoss.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Vom 12. August bis zum 16. August besteht im Briefwahl-/Bürgerbüro des Rathauses die Möglichkeit, Einsicht ins Wählerverzeichnis zu nehmen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten überprüfen. Das bedeutet aber auch, dass sich jeder, der keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, erkundigen kann, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, ggf. kann er auf Antrag das Wählerverzeichnis berichtigen lassen bzw. Einspruch einlegen.
Rechtsverbindliche Informationen erscheinen als Amtliche Veröffentlichung unter www.plauen.de/amtliche.

Wahltag
Am 1. September können Wahlberechtigte von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben.
Ab 18.00 Uhr findet dann in den einzelnen Wahlräumen die Ergebnisfeststellung statt. Wer möchte, kann die Ergebnisse der Auszählung auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen verfolgen.

Erst- und Zweitstimme bei Landtagswahl
Was heißt eigentlich Erst- und Zweitstimme für die Landtagswahl?
Mit der Erststimme wird direkt der Kandidat des Wahlkreises »Vogtland 1« gewählt Der Kandidat mit den meisten Stimmen erhält das Direktmandat für den Landtag.
Mit der Zweitstimme wird die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt. Entsprechend des Ergebnisses wird die Sitzverteilung im Landtag ermittelt und anteilig mit Kandidaten der Landeslisten besetzt.

Auf Grund der Sanierung des Rathauses, sitzt die Wahlleitung am Wahltag, wie bereits zur Wahl am 26. Mai, in der Festhalle, Äußere Reichenbacher Straße 4, 08529 Plauen. Im gleichen Gebäude findet auch die Ergebnisermittlung der Briefwahl statt. Auch eine Ergebnispräsentation ist im Foyer der Festhalle geplant.

Da die Stimmauszählung und die Ergebnisermittlung bis in die Nacht andauern, ergeben sich daraus Einschränkungen auf den laufenden Dienstbetrieb der Stadtverwaltung am darauffolgenden Montag, 2. September.

Wahlräume
Für die Landtagswahl am 1. September stehen in der Stadt Plauen 64 Wahlräume zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu den Wahlräumen können über die Internetseite der Stadt Plauen und den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgerufen werden. Alle Wahlräume mit Adresse und Foto sind auch im Internetstadtplan unter www.plauen.de/stadtplan zu finden.

Barrierefreies Wählen
Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.

Informationsbroschüre »Wie wir wählen« - Landtags-Wahl 2019 in leichter Sprache
Unter www.plauen.de/wahlen ist die vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellte Informationsbroschüre »Wie wir wählen« - Landtags-Wahl 2019 in leichter Sprache« eingestellt. Sie erläutert auf einfache Art und Weise das komplette Wahlgeschehen zur Landtagswahl 2019.
Barrierefreie Wahlräume
Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 28 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung. Eine Übersicht ist auf der Internetseite der Stadt Plauen unter www.plauen.de/wahlen zu finden. Die barrierefreien Wahlräume werden auch in der Wahlbekanntmachung, voraussichtlich ab dem 19. August 2019, unter www.plauen.de/amtliche veröffentlicht.

Hilfspersonen am Wahltag
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihre Stimme vor einem Wahlvorstand abgeben wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand bekanntgeben. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Stimmzettel
Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme zur Landtagswahl mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte für die Wahl zum Sächsischen Landtag erhalten Sie über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS)
plötzliche Erkrankungen
Wahlberechtigte, die Aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage sind, den Wahlraum aufzusuchen, können bis 13.00 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und mittels Briefwahl abstimmen.

www.plauen.de/wahlen


Wahlhelfer gesucht!

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Landtagswahl am 1. September 2019 sind in den Wahllokalen der Stadt Plauen 64 allgemeine Wahlvorstände und 9 Briefwahlvorstände zu bilden. Dazu werden noch zirka 150 Helferinnen und Helfer benötigt.

Deshalb ruft Wahlleiter Steffen Kretzschmar die wahlberechtigten Bürger zur Mithilfe auf: »Ich suche zum gegenwärtigen Zeitpunkt befähigte Personen, welche die Leitung eines Wahlvorstandes übernehmen können, aber auch Schriftführer und Beisitzer.«

In der Woche vor dem jeweiligen Wahltag werden Schulungstermine angesetzt, in denen den Wahlhelfern - aber vor allem den Wahlvorstehern und Schriftführern - die Möglichkeit geboten wird, sich umfassendes Wissen über die Aufgaben im Wahllokal und die Auszählungsverfahren anzueignen. Außerdem wird umfangreiches Schulungsmaterial ausgehändigt, welches im Vorfeld die wichtigsten Fragen klärt und am Wahltag als Leitfaden genutzt werden kann.

Die Wahlvorstände treffen sich an den jeweiligen Wahltagen um 7.30 Uhr im Wahllokal. Ab 18.00 Uhr zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus.

Jeder als Beisitzer im Wahlvorstand eingesetzte Helfer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro, Schriftführer 40 Euro und Vorsteher 50 Euro. Der stellvertretende Wahlvorsteher bekommt 45 Euro.

Wer Interesse für eine ehrenamtliche Mitarbeit hat, wendet sich an das Bürgerbüro der Stadt Plauen; Telefon 03741/291-2222 oder Alina Raab, Tel.: 03741/ 291-1638, email: alina.raab@plauen.de.

Für den Einsatz werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, telefonische Erreichbarkeit und der eventuelle «Wunscheinsatzort« benötigt. Datenschutzhinweise für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Internet unter www.plauen.de/wahlen hinterlegt.