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Datum: 10.01.2019

Winterdienst in Plauen: Räumung von Straßen und Gehwegen

Einsatz auf den Straßen
Der erste große Schnee des Jahres ist da. Der Winterdienst fährt seit der Nacht auf Mittwoch (9. Januar) im Dauereinsatz. »20 Fahrzeuge und alle Mitarbeiter sind im Einsatz«, informiert Teamleiter Uwe Hänel vom städtischen Bauhof. »Die Kollegen fahren in zwei Schichten, waren gestern bis 22 Uhr und heute früh ab etwa 2 Uhr wieder im Einsatz. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Straßen nach Prioritäten räumen, zuerst sind die Hauptstraßen dran, um den Durchgangsverkehr zu ermöglichen.« Eine Bitte hat er außerdem an die Bürger - um sich nicht gegenseitig zu behindern, sollte der vom Gehweg geräumte Schnee nicht auf die Straßen geschoben werden, ein 1,50 Meter breiter Laufweg reicht.

Geräumt wird nach geltenden Prioritäten:
o Priorität 1 A - Hauptverkehrs - und Durchfahrtsstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung (Staatsstraßen/ Kreisstraßen),
o Priorität 1 - Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr, Zentrale Bushaltestellen, Zufahrtsstraßen zum Klinikum, zu Schulen, zur Feuerwehr, zur Polizei, zu Parkhäusern,
o Priorität 2 - steile Wohnsammelstraßen, Fußgängerüberwege an den vorgenannten Straßen, Straßen in Industriegebieten, wichtige Nebenstraßen,
o Priorität 3 - alle anderen Straßen und Wege, ebene Wohnstraßen.

Die Abfallentsorgung Plauen ist Hauptauftragnehmer für den Winterdienst in Plauen. Darüber hinaus werden auch wieder Baumann Bau Plauen, Piepenbrock Zwickau, AHP Plauen, ISP Plauen und Gemeinhardt Großfriesen entsprechend der

Ziel ist es stets, dass Hauptstraßen ab 6.00 Uhr zur Verfügung stehen, vor allem auch für den öffentlichen Personennahverkehr. Da der Winter aber stets für Überraschungen gut ist, können nicht alle Straßen und Fußwege gleichzeitig geräumt werden. Die Mitarbeiter bitten nicht nur dafür um Verständnis, sondern auch darum, dass sich jeder auf die kalte Jahreszeit vorbereitet und dann seinen Pflichten nachkommt. Das beginnt bei Winterreifen und endet bei der Räum- und Streupflicht vor dem eigenen Grundstück.

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Winterdienst vor der eigenen Haustür
Der städtische Winterdienst räumt die Straßen und städtischen Wege, die privaten Wege müssen von den Eigentümern geräumt werden.
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit entsprechenden Stoffen "abzustumpfen", wie zum Beispiel mit Granulat, Splitt oder Sand. Nachzulesen sind die Regeln in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Plauen.

Auf einen Blick:
Wer ist für den Winterdienst auf Gehwegen verantwortlich?
Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Gehwege sind:
o a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen einschließlich Treppenanlagen
o b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung ein Streifen in einer Breite von 1,50m am Rande des dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Grundstücks (Fahrbahnrand)
Wann ist der Winterdienst durchzuführen?
Auf den Gehwegen sind an Werktagen ab 6.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr Schnee und Glätte zu beseitigen. Bis 20.00 Uhr muss das so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Wie ist der Winterdienst durchzuführen?
Die Gehwege sind auf einer Breite von mindestens 1,50 m zu räumen und zu streuen. Ist der Gehweg schmaler, so ist die gesamte Gehwegbreite zu beräumen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Streifen von 1,50 Metern Breite beginnend von der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten.
Welches Streumittel ist geeignet?
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit entsprechenden Stoffen "abzustumpfen", wie zum Beispiel mit Granulat, Splitt oder Sand. Nach der Winterperiode ist das Streugut unverzüglich wieder zu entfernen.
Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen - wie Eisregen, oder eben an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, bei starkem Gefälle bzw. bei Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen.
Wo ist das geregelt?
Geregelt ist dies in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Plauen.
www.plauen.de/satzungen