Schöffenwahl 2023
Sie möchten sich aktiv an der Rechtsprechung beteiligen und an Verhandlungen zur Urteilsfindung mitwirken? Sie verfügen über soziale Kompetenz und über ein hohes Maß an Unparteilichkeit?
Dann bewerben Sie sich als Schöffin/Schöffe für das Amtsgericht Plauen bzw. für das Landgericht Zwickau.
Anforderungen/Voraussetzungen
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Personen versehen werden, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Außerdem sollen Interessierte in der Gemeinde wohnen, bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Insbesondere für Berufstätige ist darauf hinzuweisen, dass es zu mehrtägigen Verhandlungen kommen kann, so dass die Dienste als Schöffe an mehr als zwölf Tagen im Jahr erforderlich sein können.
Hinderungs- und Ablehnungsgründe
Informationen zu den Hinderungs- und Ablehnungsgründen ergeben sich aus dem Deutschen Richtergesetz sowie aus dem Gerichtsverfassungsgesetz. So kann infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter entzogen sein. Auch soll zum Schöffenamt nicht berufen werden, an wessen Geeignetheit aus gesundheitlichen Gründen Zweifel bestehen, wer die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht oder wer in Vermögensverfall geraten ist.
Schöffenwahl
Alle fünf Jahre finden Schöffenwahlen statt. Die Stadt Plauen erstellt dazu aus den eingehenden Bewerbungen und Vorschlägen eine Vorschlagsliste.
Der Stadtrat stellt sodann per Beschluss die Aufnahme in die Liste fest. Dazu müssen zwei Drittel seiner anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder, ihre Zustimmung erklären.
Die so zustande gekommene Vorschlagsliste wird im Anschluss für eine Woche zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Gegen die Liste kann binnen einer Woche ab dem Ende der Auflegungsfrist Einspruch eingelegt werden, wenn einer der Gründe vorliegt, aus denen Personen nicht in die Liste aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschlagsliste wird dann mit den Einsprüchen an das Amtsgericht gesendet.
Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt durch einen Wahlausschuss, der beim Amtsgericht anlässlich der Schöffenwahl zusammentritt. Das Gericht wird durch unbeschränkte Auskunft beim Bundeszentralregister und durch Auskunft beim Insolvenzgericht Ihre Angaben überprüfen.
Die für die Berufung zum Schöffen/zur Schöffin zuständige Stelle kann gemäß § 44a Deutsches Richtergesetz die Angaben Ihrer Erklärung auch durch Anfrage bei dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verlangen. Die Gemeinden sind zur Einholung der Erklärung berechtigt.
Weitere Informationen / Broschüren
Ausführlichere Erläuterungen und Hinweise finden Sie in den Flyern „Das Schöffenamt in Sachsen“ und „Informationen zu den Schöffenwahlen 2023“, die im Rathaus der Stadt Plauen vor dem Bürgerbüro ausgelegt sind.
Bewerbungfristen / Hinweise / Formular
Bewerbungen können bis Montag, 05. Juni 2023 (Posteingang) an die Stadt Plauen, Justiziariat, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, geschickt werden oder bis zu diesem Zeitpunkt in Zimmer 231 (Herr E. Richter) abgegeben werden.
Alle Bewerbungen sind mit eigenhändiger Unterschrift zu übersenden bzw. zu übergeben.
Kontakt
Öffnungszeiten Rathaus
Montag | 09.00 - 15.00 Uhr mit Terminvereinbarung |
Dienstag | 09.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 13.00 Uhr mit Terminvereinbarung |
Samstag | geschlossen |
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