Inhalt

Aktueller Verfahrensstand und Beteiligung

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) informiert:

Eine Begrenzung der Projektlaufzeiten ist bis auf Weiteres nicht mehr notwendig und somit auch nicht vorgesehen. Die Städte als Programmverantwortliche und Antragsteller können selbständig bzw. in Abstimmung mit den Projektträgern über die Laufzeiten der Einzelvorhaben entscheiden.Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Mittelvolumens sehen wir aktuell Projektlaufzeiten für Stadtteilvorhaben bis maximal 31.12.2027, für begleitende Maßnahmen bis maximal 30.06.2028 vor.

Am 29. Juni 2023 fand die Abschlussveranstaltung zur Konzepterstellung des GIHK „Plauen Nord“ im Kulturzentrum „Alte Kaffeerösterei“ statt. Herr Dr. Tobias Eisold von der Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH (KEM) stellte das Papier vor ca. zwanzig Interessierten vor. In der 27. Kalenderwoche wird das GIHK und alle anderen Antragsunterlagen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Damit ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung des EU-Programmes „Nachhaltige, soziale Stadtentwicklung“ vollzogen.