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Datum: 23.06.2020

183/2020 Änderung des Straßengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsStrG)

(Dokument 13.22.10/1-7-188)

Der Sächsische Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2020 das Sächsische Straßengesetz geändert. Unter Anderem wurden die Rahmenbedingungen für das Führen der Bestandsverzeichnisse der gemeindlichen Straßen in § 54 SächsStrG neu gefasst...

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