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Datum: 28.04.2020

Ab sofort Mund- und Nasenschutz im Plauener Rathaus

Ab sofort gilt auch für Besucher*innen des Plauener Rathauses sowie des Einwohnermeldeamtes in der Rathausstraße, dass bei Terminen in den Büros der Mitarbeiter*innen während der Gespräche ein Mund- und Nasenschutz zu tragen ist, wie dies auch in Geschäften oder in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgegeben ist.

Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer: "Seit heute weisen Schilder im Eingangsbereich darauf hin. Dies gilt natürlich im umgekehrten Sinn auch für die Beschäftigten der Verwaltung während dieser Gespräche. Unser aller gemeinsames Ziel muss sein, uns gegenseitig vor Ansteckung zu schützen und der weiteren Verbreitung des Virus Covid-19 vorzubeugen. Ich setze auf Akzeptanz und Verständnis, weil uns noch einige Monate bevorstehen, in denen wir mit dem Virus leben müssen. Dabei hilft uns zunehmend nur das Einhalten von Hygieneregeln. Ausdrücklich bedanke ich mich bei allen, die verantwortungsvoll mit dieser schwierigen Situation umgehen und sich an die Regeln halten."
Um dies umzusetzen, hat die städtische Gebäude- und Anlagenverwaltung ausreichend Mund- und Nasenschutzmasken für die Beschäftigten ebenso wie für die städtischen Mitarbeiter*innen in den Schulen beschafft.

Geöffnet ist die Verwaltung nach wie vor zu den bekannten Öffnungszeiten. Der Zugang zum Bürgerbüro ist möglich. In die Bereiche kommen Besucher allerdings weiterhin nur in dringenden Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontakt ist jederzeit über Telefon, Mail oder auch Brief möglich.

Ein Sicherheitsdienst kontrolliert sowohl im Rathaus als auch in der Außenstelle Einwohnermeldeamt in der Rathausstraße den Zugang.