Allgemeinverfügung des Vogtlandkreises gültig seit 27.02.2021
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erlässt der Vogtlandkreis eine neue Allgemeinverfügung. In dieser ist folgendes geregelt:
Die Präsenzbeschulung in der sogenannten Primarstufe (Grund- und Förderschulen), in der Kindertagespflege und der Kindertagesbetreuung wird ausgesetzt. Eine Notbetreuung bleibt entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gewährleistet, die entsprechenden Anträge gelten bis auf weiteres fort.
In folgenden Einrichtungen muss ab dem 1. März 2021 ein negatives Testergebnis mittels eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorgelegt werden:
- Frisöre
- Fußpflege
- Fahrschulen für Kraftfahrzeuge
- Musikschulen und Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen
Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss die geltenden Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen.
Einen entsprechenden und kostenlosen Test erhalten die Vogtländer/innen in den bereits bekanntgegebenen Schnelltest-Zentren.