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Datum: 01.03.2021

Allgemeinverfügung des Vogtlandkreises gültig seit 27.02.2021

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erlässt der Vogtlandkreis eine neue Allgemeinverfügung. In dieser ist folgendes geregelt:

Die Präsenzbeschulung in der sogenannten Primarstufe (Grund- und Förderschulen), in der Kindertagespflege und der Kindertagesbetreuung wird ausgesetzt. Eine Notbetreuung bleibt entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gewährleistet, die entsprechenden Anträge gelten bis auf weiteres fort.

In folgenden Einrichtungen muss ab dem 1. März 2021 ein negatives Testergebnis mittels eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorgelegt werden:

  • Frisöre
  • Fußpflege
  • Fahrschulen für Kraftfahrzeuge
  • Musikschulen und Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen

Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss die geltenden Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen.

Einen entsprechenden und kostenlosen Test erhalten die Vogtländer/innen in den bereits bekanntgegebenen Schnelltest-Zentren.