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Datum: 06.11.2020

Hinweisschilder für Mund-Nasen-Schutz in Fußgängerzone

Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutzverordnung sind Mund-Nasenbedeckungen auch in Fußgängerzonen zu tragen, das regelt Paragraph 3, Absatz 1, Ziff. 7. Ab heute, Freitag, den 6. November, wird von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs daher in der Innenstadt an allen Zugängen zur Fußgängerzone ein Hinweisschild mit Piktogramm angebracht. Die Pflicht, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt seit Montag (2. November).

Die Fußgängerzone in Plauen erstreckt sich über die Bahnhofstraße, beginnend ab dem Albertplatz/August-Bebel-Straße bis zur Karlstraße und von der Karlstraße bis zur Neundorfer Straße. Die jeweils einmündenden Seitenstraßen begrenzen die Fußgängerzone.
Der Postplatz und der Platz zwischen Wöhrl und Stadt-Galerie zählen ebenso zur Fußgängerzone, weiterhin der Untere Graben, dort endet sie nach der Haltestelle am Rathaus.