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Datum: 20.05.2021

Anfrage im Verwaltungsausschuss vom 17.03.2021 - TOP 9. Anfragen, öffentlicher Teil

Anfrage im Verwaltungsausschuss vom 17.03.2021 - TOP 9. Anfragen, öffentlicher Teil

Stadtrat Eric Holtschke, SPD/Grüne/Initiative-Fraktion teilt mit, dass er durch eine Bürgeranfrage aufmerksam gemacht wurde, dass bei der Unterführung am Oberen Bahnhof die Decke kaputt ist und Dämmmaterialien herunter fallen. Die Meldung hätte er bereits über den Mängelmelder eingegeben, es wurde jedoch nur die Dämmung beseitigt, die Decke aber nicht repariert. Er fragt an, was dort zukünftig geplant ist bzw. welche Sicherungsmaßnahmen hier kurzfristig unternommen werden können.

Kerstin Wolf, Bürgermeisterin des Geschäftsbereichs II ,beantwortet die Anfrage:

»Der baufällige Teil der Fußgänger-Unterführung am Oberen Bahnhof ist Teil des darüber befindlichen Gebäudes. Dieses Gebäude befindet sich in Privatbesitz. Da der Einbau einer neuen Unterdecke mit bauaufsichtlichen Maßnahmen jedoch nicht angeordnet, sondern nur empfohlen werden kann, läuft derzeit ein Verfahren zum Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes nach § 177 BauGB an den Eigentümer.

Die Unterführung ist allerdings als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet. Daher musste zunächst Klarheit darüber geschaffen werden, ob für eine entsprechende Instandsetzung der Deckenkonstruk- tion der Gebäudeeigentümer herangezogen werden kann, oder ob diese in die Zuständigkeit der Stadt Plauen als Baulastträger fällt. Die Zuständigkeit wurde umfassend geprüft, bisher ist die Rechtslage unklar. Entsprechende Festlegungen zu einer Zuständigkeit für eine Sanierung sind weder im Grundbuch eingetragen, noch als Baulast für das Flurstück. Auch eine Recherche nach Gestattungsverträgen für die Nutzung als beschränkt öffentlicher Weg blieb ergebnislos.

Um den Erlass des Instandsetzungsgebotes dessen ungeachtet trotzdem zügig voranzubringen, wird nun der Eigentümer schnellstmöglich zur aktuellen Situation angehört und über den geplanten Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzunsgebotes informiert. Dem folgend, wird eine Ortsbesichtigung erfolgen und die notwendigen Maßnahmen werden mit dem Gebäudeeigentümer erörtert.«