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Datum: 28.04.2020

Änderung der StVO zum 28.04.2020

Zum 28. April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung (STVO) in Kraft getreten. Darauf macht die Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Plauen, Anja Ullmann, aufmerksam.

Geplant sei diese Novelle der Straßenverkehrsordnung bereits seit längerer Zeit gewesen.
Ziel der Verordnungsänderung sei es, sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern, insbesondere mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erreichen. So werden neue Verkehrszeichen eingeführt und es ergeben sich weitreichende Änderungen, etwa bei den Sanktionen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, bei Geschwindigkeitsübertretungen und im Bereich des ruhenden Verkehrs. Auf einige Änderungen soll besonders hingewiesen werden. Beispielsweise wird künftig ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 16 km/h innerorts ein Punkt in das Fahreignungsregister Flensburg eingetragen. Zudem droht bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 21 km/h innerorts zusätzlich ein Monat Fahrverbot. Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, auf Geh- und Radwegen und das Halten in zweiter Reihe wird nun mit 55,- € Geldbuße sanktioniert. Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer weist darauf hin, dass die Stadt Plauen bei Verstößen gegen die STVO und der Festlegung der Sanktionen bei Verstößen keinen Ermessensspielraum hat, sondern sich an diese Regelungen des Bundes zu halten hat. Daher sein Appell: »Bitte fahren Sie in den Grenzen erlaubter Geschwindigkeiten!«

Die neue Version des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges mit den konkreten Änderungen kann in Kürze im Internet auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes eingesehen werden.

Außerdem bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de Informationen zu den neuen Regeln.